Möchten Sie herausfinden, wie laut es vor Ihrer Haustüre ist?

Gemütlich auf der Terrasse sitzen, konzentriert im Home Office arbeiten und im Sommer einfach mal die Fenster offen lassen – für Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe von Motorradstrecken nicht möglich. Die Lärmbelastung durch Motorräder wirkt sich nicht nur negativ auf die Lebensqualität aus, sondern macht nachweislich krank. 

Bei unserer Messaktion können Betroffene jetzt aktiv werden.
Gemeinsam machen wir die Lärmbelastung durch Motorräder, aber auch Sportwagen & Co., bei Ihnen vor Ort sichtbar und wollen damit den Druck auf Entscheidungsträger:innen erhöhen. Dafür stellen wir zehn Messsensoren zur Verfügung, die wir unter allen Interessenten verlosen.

Gemeinsam machen wir uns stark gegen Lärm. Sind Sie dabei?


In Deutschland sind rund 8,5 Millionen Menschen durch einen regelmäßigen Lärmpegel von 55 Dezibel aus dem Straßenverkehr belastet. Die WHO spricht bereits ab 53 Dezibel (db(A)) von einem ernsten Gesundheitsrisiko. Motorradlärm mindert nicht nur die Lebensqualität, sondern macht wirklich krank: Schlafstörungen, Bluthochdruck und Gefäßerkrankungen können die Folge von Lärmbelastung sein. Laut Umweltbundesamt lassen sich hierzulande jedes Jahr rund 50.000 Herzinfarkte mit Todesfolge auf Straßenverkehrslärm zurückführen.

Sie haben bis zum 24.05.2023 die Möglichkeit, über das Formular Ihr Interesse an der Mitwirkung bei der Messaktion zu bekunden. Anschließend werden die zehn Messsensoren per Zufall zugeteilt und leihweise zur Verfügung gestellt. Der Sensor muss von den Teilnehmenden einen Monat lang betrieben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.



Fragen & Antworten:

Bürger und Bürgerinnen, die in der Stadt oder auf dem Land an beliebten Motorradstrecken wohnen und regelmäßig von Motorradlärm betroffen und in ihrem Alltag eingeschränkt sind.

Wir stellen Open-Source Sensoren zur Verfügung, die von der Hochschule für Technik (HFT) Stuttgart zur Verfügung gestellt werden. Bei der Installation sind wir gerne mit Tipps und Tricks behilflich. Für die Messaktion sollte der Sensor einen Monat lang bei Ihnen vor Ort die Lautstärke aufzeichnen.

Die Anbringung muss auf privaten Flächen erfolgen, da die Sensoren im öffentlichen Raum nicht ohne Genehmigung angebracht werden dürfen. Der Sensor ist witterungsbeständig und benötigt lediglich Zugang zu einer Steckdose und WLAN. Wenn Sie in einer (Miet-)Wohnung leben, so können Sie den Sensor einfach am einem Fenster oder Fensterbrett anbringen. Wir helfen gerne mit Ideen und Beispielen für die Befestigung.

Nein, der Sensor nimmt keine Geräusche in der Umgebung auf, sondern misst lediglich die Umgebungslautstärke (Schallpegel).

Der Sensor wird über WIFI mit dem Internet verbunden und sendet die Messdaten an das OK Lab Stuttgart. Dort werden die Messwerte gesammelt und unter archive.sensor.community veröffentlicht. Dabei wird die Geoposition des Sensors auf ca. 100m gerundet angegeben. Mehr dazu erfahren Sie in unseren Teilnahmebedingungen. Zusätzlich erscheint der Sensor auf der Onlinekarte von SensorCommunity.

Die gewonnenen Messdaten können z.B. mit gesundheitlichen Empfehlungen abgeglichen oder mit den Werten aus Lärmaktionsplänen verglichen werden. Damit kann man vor Ort politisch aktiv werden.

Statt einem stationären Lärmmessgerät (Schallpegelmesser) können zur Dokumentation auch frei verkäufliche und tragbare Geräte genutzt werden. Diese können Messwerte speichern oder teilweise auch als Datei ausgeben. Ansonsten kann man auch einfachere Geräte nutzen und die gemessenen Werte notieren. Bei der Dokumentation der Ereignisse sollte auch stets der Abstand zum gemessenen Fahrzeug mit aufgenommen werden.

Zur Meldung von lärmenden Fahrzeugen müssen sie sich in der Regel an das Ordnungsamt wenden oder in bestimmten Kommunen direkt an die Polizei. Teilweise, besonders in großen Städten, ist es möglich derartige Meldungen bei einer Online Dienststelle der Polizei vorzunehmen. Dazu benötigen Sie folgende Informationen: das Kennzeichen des lärmenden Fahrzeugs, die Fahrtrichtung und die Uhrzeit der Beobachtung. Gegebenenfalls statt der Fahrtrichtung die Anschrift des Halters des lauten Fahrzeugs, falls dieser bekannt ist. Die mutmaßlich illegal manipulierten Motorräder würden dann von der Polizei kontrolliert und ggf. aus dem Verkehr gezogen werden. 

Falls Sie ein Lärmmessgerät haben, sollte zur Untermauerung der Meldung das Ausmaß der Lärmbelästigung festgestellt werden. Zum einen sollten Sie ermitteln, mit welcher Lautstärke das Fahrzeug wahrzunehmen ist, zum anderen sollten Sie den Abstand zum lärmenden Fahrzeug notieren. Außerdem sollte die Lautstärke eigentlich auch unmittelbar am Fahrzeug gemessen werden, was allerdings meist nur dazu ausgebildete Personen können. In solchen Fällen muss das also Ordnungsamt eingeschaltet werden. Die Ordnungsämter gehen je nach Stadt oder Landkreis mit unterschiedlichem Engagement gegen laute Fahrzeuge vor. Teilweise ist es dann hilfreich, wenn sich möglichst viele Anwohner gemeinsam beschweren. Je größer die Anzahl der Betroffenen, desto eher können Sie mit Unterstützung durch das Amt rechnen.

  • Koordiniert und geplant werden sämtliche lärmbezogene Maßnahmen vom Umweltamt Ihres Stadt- oder Landkreises (Landratsamt). In größeren Städten gibt es innerhalb der Stadtverwaltungen oft entsprechende Bereiche (städtische Umweltämter). Als Lärm-Betroffene/r sollten Sie sich deshalb zunächst an Ihr zuständiges Umweltamt wenden. Dieses leitet entsprechende Meldungen und Beschwerden auch an die zuständigen Ämter weiter. Denn je nachdem, welche Lärmschutzmaßnahme angestrebt wird, ist eine andere Behörde zuständig:

    • (Landes-)Straßenbauämter sind für alle baulichen Maßnahmen in Sachen Lärmschutz verantwortlich, wie etwa Lärmschutzwände oder Flüsterasphalt. Auch Lärmschutzfenster werden im Rahmen der Lärmsanierung erstattet. Lärm-Betroffene können einen entsprechenden Antrag direkt an ihr örtliches Straßenbauamt stellen.
    • Straßenverkehrsbehörden können Tempolimits veranlassen. Als einzelne:r Betroffene:r können Sie ein formloses Anschreiben an Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde richten mit der Bitte um Prüfung und Anordnung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen. Da in Deutschland Einzelrechtsschutz gilt, muss die Behörde jeden Einzelantrag prüfen.

Nach Luftverschmutzung ist Lärm die zweitgrößte umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme. Unter den Lärmquellen ist nach Angaben des Umweltbundesamts UBA) der Straßenverkehr die mit Abstand dominanteste: Drei Viertel der Menschen in Deutschland werden durch Straßenverkehrslärm gestört oder gar belästigt. Im Jahr 2016 betrugen allein die Gesundheitskosten in Folge der Lärmbelästigung laut UBA 1,77 Milliarden Euro. 

Besonders gesundheitsschädlich sind die sogenannten Lärmspitzen. Das sind einzelne, extreme Lärmsituationen im städtischen Verkehr und auf beliebten Ausflugsstrecken im ländlichen Raum, die vor allem von Motorrädern und teilweise Sport-Pkw verursacht werden – beispielsweise bei zu starker Beschleunigung oder wegen manipulierter Auspuffanlagen. Die Fahrzeuge sind oft bereits ab Werk zu laut, halten Vorgaben zu Geräuschemissionen nur unter Bedingungen im Prüfstandzyklus ein und sind teilweise von den Fahrzeughaltern manipuliert.

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