Hintergrund

Rechtslage

Auf den enormen Anstieg der Treibhausgas-Emissionen hat die EU mit der Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und mit der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments über bestimmte fluorierte Treibhausgase reagiert.
Ab Januar 2011 dürfen Kältemittel in neuen Fahrzeugtypen ein Treibhauspotenzial (= GWP-Wert) von 150 nicht mehr überschreiten. Die Emissionen der klimaschädlichen Gase sollen so eingedämmt und langfristig zu verboten werden. Die Automobilhersteller in Europa müssen also ein neues Kältemittel finden. Sie sind zum Handeln gezwungen, da sie ab 2011 das in der Massenproduktion billige, aber sehr schädliche R134a nicht länger verwenden dürfen.

R134a-Etikett auf Klimaanlage (Foto: em-punkt digitales Videostudio)© em-punkt digitales Videostudio)

Chronologie

Seit mehreren Jahren beschwören die deutschen Automobilhersteller den Umstieg von R134a auf eine ökologisch unbedenkliche Alternative. Seit der Entscheidung des VDA für den Einsatz des natürlichen Kältemittels CO2 anlässlich der IAA 2007 in Frankfurt am Main folgten zahlreiche Ankündigungen aus der Industrie. Inzwischen engagiert man sich ausschließlich für eine globale Lösung bei der Wahl des Kältemittels. 
Die EU bleibt bislang bei ihrer klaren Haltung: Der Stichtag 01. Januar 2011 ist verbindlich einzuhalten und alle Verzögerungen bei der Einführung der Klima schonenden Technik interpretiert die EU-Kommission als Verletzung der Richtlinie.

Innovative Lösung

Das Umweltbundesamt hat einen Dienstwagen mit einer neuartigen CO2-Klimaanlage ausstatten lassen und getestet: Die Emissionen sind geringer als die eines Fahrzeuges mit einer herkömmlichen Autoklimaanlage. Die Messungen, die im Rahmen eines Forschungsvorhabens durchgeführt wurden, belegen die Leistungsfähigkeit des natürlichen Kältemittels. Die CO2-Anlage kühlt sehr gut und arbeitet energieeffizient. Mit dem Einsatz dieser Technik könnten pro Jahr mindestens 260.000 Tonnen CO2-Äquvalente in Deutschland eingespart werden, wenn alle neuen Autoklimaanlagen mit dem natürlichen Kältemittel laufen würden. Hinzu käme die Emissionsminderung in den Ländern, die deutsche Autos importieren: rund 364.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr. Ab Januar 2011 dürfen Kältemittel in neuen Fahrzeugtypen einen GWP-Wert von 150 nicht mehr überschreiten.

Downloads

F-Gase-VO 842-2006.pdf

113 K

Europäische Verordnung über fluorierte Treibhausgase

MAC-RL 2006 40.pdf

96 K

Europäische Richtline zu Emmissionen aus Klimaanlagen

Chronologie Automobilklimaanlagen

54 K

Eine Chronik der Wortbrüche

Kontakt

Copyright: © DUH / Heidi Scherm

Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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