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Weiterer Erfolg unserer Rechtsverfahren: Dieser Lebensmittelriese verpflichtet sich, künftig nicht mehr irreführend mit „Klimaneutralität“ zu werben
Meilenstein für den Naturschutz: Das Nature Restoration Law kommt!
Unser neues Rechtsgutachten belegt: Städte können Verpackungssteuer bedenkenlos einführen!
Dicke Autos, kleiner Steuersatz: Bundesregierung will große Elektro-Dienstwagen stärker subventionieren – nicht mit uns!
Expertinnen und Experten bescheinigen: Pläne zur Entkernung des Klimaschutzgesetztes sind rechtswidrig
Gericht verhandelt Klage gegen Facebook-Mutterkonzern Meta: Wir stellen uns gegen Hass und Bedrohung im Netz!
 
 

Weiterer Erfolg unserer Rechtsverfahren: Dieser Lebensmittelriese verpflichtet sich, künftig nicht mehr irreführend mit „Klimaneutralität“ zu werben

Wir feiern einen weiteren Durchbruch für den Verbraucherschutz: Nachdem wir bereits zahlreiche Unternehmen von irreführender Werbung mit Labels wie „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“ abbringen konnten, lenkt nun auch der Lebensmittelriese Danone ein. Einen Tag vor Beginn der mündlichen Verhandlung am Landgericht Frankfurt hat der Konzern uns gegenüber eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sich Danone, seine quer durch Europa transportieren Einweg-Plastikflaschen der Marke Evian nicht mehr als „klimaneutral“ zu bewerben.

Grund für die Einsicht auf den letzten Drücker dürften auch unsere bereits gewonnenen Verfahren gegen dm, TotalEnergies und HelloFresh gewesen sein. Das zeigt: Unser erfolgreiches Vorgehen gegen große Konzerne hat Signalwirkung und bringt andere Unternehmen dazu, sich aus verbrauchertäuschender Werbung zurückzuziehen.

Dieser Trend muss sich jetzt fortsetzen: Wir rufen alle Unternehmen auf, die irreführenden Klimaneutralitäts-Labels nicht länger zu verwenden – sonst werden wir sie rechtlich dazu zwingen! Auch Sie können direkt aktiv werden: Unterschreiben Sie jetzt unsere Petition und fordern Sie ein Ende der Verbrauchertäuschung!
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Meilenstein für den Naturschutz: Das Nature Restoration Law kommt!

Nach langem Bangen und Warten ist es endlich soweit: In der vergangenen Nacht konnten sich die Mitglieder der Europäischen Kommission, Rat und Parlament im EU-Trilog auf einen finalen Text für das Renaturierungsgesetz einigen. Das "Gesetz zur Wiederherstellung der Natur" ist ein wichtiger Schritt, um Mensch und Natur stärker vor den Auswirkungen der Klimakrise zu schützen. Der wohl aufreibendste Krimi in der europäischen Geschichte hat damit das letzte große Etappenziel erreicht.

Das Gesetz ist von historischer Bedeutung und ein zentraler Baustein des EU Green Deals – ein Paket politischer Initiativen, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral zu werden soll. In einigen Punkten bleibt das Renaturierungsgesetz jedoch hinter den Erwartungen zurück. Nicht zuletzt um insbesondere den europäischen Konservativen entgegenzukommen, die bis zum Schluss versucht haben, das Gesetz zu verhindern. So haben die Mitgliedstaaten beispielsweise sehr viel Flexibilität bei der Umsetzung, wodurch leicht Schlupflöcher entstehen können.

Ein großer Streitpunkt waren die Verhandlungen zu landwirtschaftlichen Ökosystemen inklusive Mooren - wichtige CO2- und Wasserspeicher. Es ist ein großer Verhandlungsgerfolg, dass Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen und die Wiedervernässung von Mooren nun enthalten sind, wenn auch in schwächerer und weniger verbindlicher Formulierung.  

Trotz einiger Kompromisse ist es ein Meilenstein: Endlich bekommen wir verbindliche Ziele zum Schutz unserer Wälder, Moore, Flüsse und Meere. Das Gesetz schafft eine neue Rechtsgrundlage für die Bekämpfung des Artensterbens in allen Ökosystemen auf 20 Prozent der Fläche an Land und Meer. Jetzt muss es nur noch durch den europäischen Umweltrat, Umweltausschuss und das Parlament gebilligt werden. Und dann sind die europäischen Länder dran: Wir machen weiter Druck und werden uns dafür einsetzen, dass das Nature Restoration Law aktiv und ambitioniert in Deutschland umgesetzt wird.
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Unser neues Rechtsgutachten belegt: Städte können Verpackungssteuer bedenkenlos einführen!

Es war ein Meilenstein: Als das Bundesverwaltungsgericht im Mai dieses Jahres die Verpackungssteuer in Tübingen für zulässig erklärt hat, ging ein Ruck durch deutsche Kommunen. Nachdem Städte und Gemeinden seit Jahren von der Bundesregierung allein gelassen werden, gab es endlich ein wirksames Mittel gegen die Müllflut, gegen die Berge aus Einwegplastik von to-go-Verpackungen. Viele Kommunen wie Gummersbach, Konstanz, Heidelberg, Kaiserslautern oder Singen haben sich seitdem eingehend mit der Verbrauchssteuer beschäftigt oder diese bereits beschlossen. Und das ist toll! Aber noch immer sind viele Kommunen unsicher. McDonald’s attackiert mit einer neuen Verfassungsbeschwerde die Verpackungssteuer und konservative kommunale Spitzenverbände, die Müll lieber in Verbrennungsanlagen verfeuern wollen, als ihn zu vermeiden, schüren Zweifel wegen der Vereinbarkeit mit einem von der Bundesregierung beschlossenen Einwegkunststofffonds.

Doch ein neues Rechtsgutachten in unserem Auftrag stellt nun eindeutig fest: Kommunen können die kommunale Verpackungssteuer bedenkenlos einführen! Sie steht dem nationalen Einwegkunststofffonds rechtlich nicht entgegen. Denn während Hersteller beim ersten Inverkehrbringen von unterschiedlichsten Einweg-Plastikprodukten in den Fonds einzahlen müssen, wird die kommunale Einwegsteuer von Gastronomen nur für Einwegverpackungen und auch auf solche aus Pappe erhoben, in denen sie Speisen und Getränke an Verbraucherinnen und Verbraucher herausgeben. Es gibt also keine Doppelbesteuerung. Deshalb fordern wir jetzt von allen Kommunen: Löst die Bremsen, führt eine kommunale Einwegsteuer ein! Setzt Umweltministerin Lemke unter Druck, damit sie endlich eine bundesweite Abgabe auf Einweg-Geschirr von mindestens 20 Cent beschließt.

Welche Maßnahmen Ihre Kommune aktuell gegen die Müllflut unternimmt, erfahren Sie in unserer interaktiven Karte. Außerdem können auch Sie Druck machen auf Ihre Kommune: Stellen Sie einen individuellen Antrag und fordern Sie mit uns die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer.
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Dicke Autos, kleiner Steuersatz: Bundesregierung will große Elektro-Dienstwagen stärker subventionieren – nicht mit uns!

Die deutschen Autobauer feiern sich für ihre E-Autos. Aber anstatt auf effiziente und bezahlbare Kleinwagen zu setzen, erobern riesige Elektro-SUV den Markt. Kaum zu glauben angesichts der sich verschärfenden Klima- und Ressoucenkrise!

Diese Entwicklung will die Bundesregierung jetzt noch stärker subventionieren, indem sie den Steuersatz für bestimmte elektrische Dienstwagen auf solche mit Bruttolistenpreisen zwischen 60.000 und 80.000 Euro – darunter viele SUV – ausweitet. Auch für diese Fahrzeuge soll nur noch der niedrigste Steuersatz von 0,25 Prozent des Preises für die Privatnutzung angerechnet werden. Die Bundesregierung plant damit also genau das Gegenteil dessen, was sozial gerecht und klimapolitisch notwendig wäre – nämlich das Dienstwagenprivileg endlich abzuschaffen! Stattdessen bleibt sie der Autoindustrie treu und verhindert wichtige Investitionen in die Mobilitätswende oder die Weiterführung des Deutschlandtickets.

Das lassen wir nicht durchgehen! Wir fordern die Mitglieder des Bundestags auf, sich diesem Irrsinn entgegenzustellen und gegen die Pläne der Bundesregierung zu stimmen! Unterstützen Sie unseren Einsatz gegen ungerechte und klimaschädliche Steuerprivilegien und für die Verkehrswende mit einer Spende.
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Expertinnen und Experten bescheinigen: Pläne zur Entkernung des Klimaschutzgesetztes sind rechtswidrig

Seit im Juni bekanntgeworden ist, dass die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz vollkommen entkernen will, machen wir dagegen auf allen Ebenen mobil – mit öffentlichem Druck, auf der Straße und in persönlichen Gesprächen. Jetzt haben wir unseren Protest genau dorthin getragen, wo in wenigen Tagen bis Wochen die Entscheidung fallen wird: in den Bundestag. Dort war unser Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner am Mittwoch als Experte zur Anhörung geladen und hat Klartext gesprochen.

Die vorgesehenen „Änderungen“ haben ein Ziel: Den wiederholten Rechtsbruch der Bundesregierung im Klimaschutz zu verschleiern! Die gesetzlich verbindlichen CO2-Obergrenzen für alle Sektoren und die jährliche Nachsteuerung bei Zielverfehlungen sollen abgeschafft werden. Zudem werden starke Anreize geschaffen, dringend nötige Klimaschutzmaßnahmen auf das Ende des Jahrzehnts zu verschieben.
Seine Stimme hat unser Bundesgeschäftsführer dabei auch für die gesamte Klimaschutzbewegung erhoben, die das Gesetz erst vor wenigen Jahren mühsam erstritten hat. Schon damals blieb es hinter den Erwartungen zurück – das Gesetz jetzt noch weiter abzuschwächen, ist kaum zu fassen. Beistand und Beifall gab es aus den verschiedensten und teil unerwarteten Seiten im Saal. Selbst Expertinnen und Experten, die von den Regierungsparteien – ja, auch der FDP – berufen wurden, haben sich kritisch geäußert und bestätigt: Die Pläne sind vor den Verpflichtungen des historischen Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichts nicht zu rechtfertigen.

Das muss den Abgeordneten des Bundestags die Augen öffnen! Wir fordern sie alle auf, das Herzstück der deutschen Klimaschutzpolitik zu retten und die Pläne bei der bevorstehenden Abstimmung abzulehnen! Aber das Anliegen ist zu wichtig, um es einfach darauf ankommen zu lassen. Mit unseren fünf Klimaklagen, die ab dem 23. November vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt werden, werden wir die Bundesregierung zu wirksamem Klimaschutz verpflichten. Unterstützen Sie uns jetzt dabei mit einer Klimaklagen-Patenschaft!
Zur Klimaklagen-Patenschaft
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Gericht verhandelt Klage gegen Facebook-Mutterkonzern Meta: Wir stellen uns gegen Hass und Bedrohung im Netz!

Seit über fünf Jahren erleben wir in speziellen Facebook-Gruppen Gewalt- und Mordandrohungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Organisation. Ein Beispiel von vielen: „Geht ins Ohr, bleibt im Kopf – Heckler & Koch“ und dazu ein Foto von sechs Patronen unter einem Beitrag über unseren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Aber wir lassen uns nicht einschüchtern, im Gegenteil: Wir setzen uns zur Wehr und klagen gegen den Social-Media-Giganten Meta!

Am 21. November verhandelt das Landgericht Berlin über die Schließung von Hass- und Gewaltgruppen auf Facebook. Eingereicht hat die Musterklage unser Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Seit Jahren ist der Facebook-Mutterkonzern Meta nicht in der Lage oder schlicht unwillig, Gruppen wie „Stoppt die Deutsche Umwelthilfe“ mit über 50.000 Mitgliedern zu schließen. Weder Meldungen an Facebook selbst noch mittlerweile 300 Strafanzeigen bei der Polizei waren erfolgreich. Das nehmen wir nicht länger hin! Am Verhandlungstag werden wir mit einer eindrücklichen Aktion vor dem Gerichtsgebäude öffentlich auf die Gefahr durch Hass-Räume im Netz hinweisen.

Sie können uns schon jetzt dabei unterstützen: Mit einer Unterschrift für unseren Meta-Pledge stellen Sie sich hinter die Opfer und gegen Hassräume im Netz.
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