Seit Mai 2022 gehen wir juristisch gegen aktuell 21 Unternehmen vor, die offensiv mit der vermeintlichen „Klimaneutralität“ ihrer Produkte werben. Darunter auch die beiden Kosmetik- und Drogerieriesen Beiersdorf und dm, gegen die wir in der vergangenen Woche vor Gericht gleich doppelt erfolgreich waren. Noch während den Verhandlungen haben sich beide Unternehmen entschieden, strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben – zugunsten von Aufklärung und Verbraucherschutz!
Der Grund für unser Vorgehen: Beiersdorf hatte Verbraucherinnen und Verbraucher bisher weitgehend im Dunkeln darüber gelassen, was die prominent beworbene „Klimaneutralisierung“ einiger Nivea-Produkte angeht. Auf unseren Druck hin hat sich der Konzern nun dazu verpflichtet, transparenter über die Kompensationsprojekte zu informieren, die zu der vermeintlichen „Klimaneutralität“ führen. Entsprechende Hinweise auf den Produkten sollen künftig für Aufklärung sorgen. In der Verhandlung gegen die Drogeriekette dm konnten wir vor Gericht umfangreich beweisen, dass ein zur Klimakompensation genutztes Waldschutzprojekt in Peru die verursachten Klimaschäden nicht ansatzweise kompensiert. dm hat daraufhin angekündigt, künftig ganz auf das „klimaneutral“-Label auf seinen Produkten verzichten zu wollen. Ein Riesenerfolg, der schon bald für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbar wird!
Während EU-Kommission und EU-Parlament bereits strengere Vorgaben zum Schutz vor Greenwashing mit vermeintlicher Klimaneutralität vorschlagen, tun die zuständigen Bundesministerien unter Steffi Lemke und Marco Buschmann noch immer zu wenig. Wir fordern deshalb alle Unternehmen auf, irreführende Werbung mit angeblicher „Klimaneutralität“ zu beenden. Wir werden weiterhin mit allen Mitteln für den Verbraucherschutz und gegen Greenwashing kämpfen! Unterstützen Sie uns dabei mit einer Spende oder Fördermitgliedschaft!
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