Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
 
 
 
BUNDESGESCHÄFTSSTELLE RADOLFZELL
Fritz-Reichle-Ring 4
78315 Radolfzell
 
Jürgen Resch
Tel. +49 7732 9995-0
Fax +49 7732 9995-77
juergen.resch@duh.de
www.duh.de
 
9. Juli 2019
 

Der Bundesgerichtshof bestätigt die zentrale Rolle der DUH im Verbraucherschutz und die Rechtmäßigkeit unserer Arbeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am vergangenen Donnerstag in einem Grundsatzurteil alle von den Autokonzernen gegen die Deutsche Umwelthilfe erhobenen Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Der BGH bestätigte unsere „zentrale Rolle als Umweltorganisation bei der Wahrnehmung von Verbraucherinteressen“ und unser Recht, festgestellte Rechtsverstöße vor Gericht zu bringen. Darüber hinaus stellte der BGH auch klar, dass bei der Vielzahl an Rechtsverstößen von Handel und Industrie eine damit „korrespondierende Vielzahl von Abmahnungen zur effektiven Durchsetzung von Verbraucherinteressen“ erforderlich sei. Die Automobilbranche tut sich nach wie vor besonders schwer, wenn es um die Einhaltung von Recht und Gesetz geht.
 

Wir werden da tätig, wo der Staat wegschaut

Mit diesem von den Medien stark beachteten Urteil stärkt der BGH nicht nur die Deutsche Umwelthilfe, sondern die gesamte Zivilgesellschaft: Verstoßen große Konzerne, wie die deutschen Automobilhersteller, gegen Umwelt- und Verbrauchergesetze, schauen die staatlichen Behörden häufig weg. Es ist dann an Verbraucherverbänden wie der Deutschen Umwelthilfe falsche Versprechen zu angeblich sauberen Abgasen oder niedrigen Spritverbräuchen vor Gericht bringen und die Industrie zu zwingen den Betrug an Umwelt und Menschen zu stoppen.
 
Mit dem Rückenwind des Bundesgerichtshofs kämpfen wir noch motivierter dafür, dass das Kräfteverhältnis zwischen Konzernen und Zivilgesellschaft sich nicht noch weiter verschiebt. Werden auch Sie aktiv und helfen Sie uns, diese Arbeit konsequent weiterzuführen.
 

 

Das Prinzip der Selbstkontrolle der Konzerne
ist in jeder Hinsicht gescheitert

Neben einer Vielzahl positiver Reaktionen ist allerdings erschreckend, wie wirtschaftsnahe Politiker von Regierungsparteien auf den Richterspruch reagierten und ankündigten, die Verbraucher­schutz­gesetze so zu ändern, dass sowohl die DUH wie auch andere Verbraucherorganisationen keine wirksamen Kontrollen der Industrie mehr durchführen können.
 
So stellt sich zunehmend die Frage, warum sich die Automobilbranche so massiv dagegen wehrt kontrolliert zu werden. Die Antwort ist einfach: Es ist ihr gelungen, seit über zehn Jahren nicht mehr von den Behörden kontrolliert zu werden. 11 Millionen Betrugsdiesel und Millionen vom Abgasgift Stickstoffdioxid belastete Menschen in unseren Innenstädten sind die unmittelbare Folge.
 
Mit unseren Klagen für die „Saubere Luft“ wie für korrekte Einhaltung von Abgas- und Klimagasemissionen der Autoindustrie stören wir die konspirative Hinterzimmer-Absprachen. Wir decken systematischen Betrug auf, wir setzen Recht und Gesetz durch. Und zwar an der Stelle, die in einer intakten Demokratie für die Klärung von Rechtsfragen vorgesehen ist: vor Gericht.
 
Das ist für Behörden, Regierungen und die Wirtschaft unangenehm, bringen wir doch so immer unglaublichere Betrügereien in die Öffentlichkeit. Der Bundesgerichtshof hat uns mit seinem Urteil ermutigt, in mindestens derselben Intensität diese Kontrolltätigkeit weiterzuführen. Solange jedenfalls, wie eben die vom Gericht kritisierte „Vielzahl an Rechtsverstößen“ nicht zurückgeht. Bitte helfen Sie uns dabei!
 

 

Angriff auf unsere Gemeinnützigkeit und Klageberechtigung 
durch des Rechtsbruchs überführte Industrie und Politiker

Der Versuch der Autokonzerne uns die Klageberechtigung aberkennen zu lassen, ist mit dem Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts erneut gescheitert. Wir freuen uns über das Urteil und hoffen nun, dass es seine Wirkung entfaltet, und auch die Autoindustrie endlich akzeptiert, dass sie sich an Recht und Gesetz halten müssen. Doch es beunruhigt uns auch massiv, dass unsere Arbeit in der ökologischen Marktüberwachung von politischen Akteuren wie auch der Autoindustrie mit neuen Gesetzesinitiativen behindert werden soll. Seit dem Aufdecken des Dieselabgasskandals und unseren erfolgreichen Klagen für die Saubere Luft versucht die Autoindustrie mit umfassender Unterstützung einzelner Bundes- und Landespolitiker uns und unsere Arbeit zu diskreditieren. Der Versuch, unsere Gemeinnützigkeit per Parteitagsbeschluss ebenso aufheben zu lassen wie unser Recht, Verstöße gegen Gesetze die von den Regierungen zu beachten sind vor Gericht bringen zu können, ist im höchsten Maße erschreckend.
Zivilgesellschaftliche Organisationen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie, gerade dann, wenn sie unbequem und kritisch sind. Unterstützen Sie unsere Arbeit und stellen Sie sich damit demonstrativ hinter uns – mit Ihrer Spende!
Wir verstehen uns als notwendiges Gegengewicht zu den immer stärker werdenden Konzerninteressen. Wir stehen für Umwelt, Klima und Verbraucher ein.
Mit dem Rückenwind des Bundesgerichtshofs kämpfen wir noch motivierter dafür, dass das Kräfteverhältnis zwischen Konzernen und Zivilgesellschaft sich nicht noch weiter verschiebt. Werden auch Sie aktiv.
Herzliche Grüße
 
Bundesgeschäftsführer
                                          
 
linie
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle Radolfzell | Fritz-Reichle-Ring 4 | 78315 Radolfzell
Telefon: +49 7732 9995 0 | Telefax: +49 7732 9995 77
E-Mail: info@duh.de | www.duh.de | facebook.com/umwelthilfe | twitter.com/umwelthilfe
DUH e.V. | BGF: J. Resch, S. Müller-Kraenner, B. Metz | Vorstand: Prof. Dr. H. Kächele, B. Jäkel, C.-W. Bodenstein-Dresler | AG Hannover VR 202112
Bank: SozialBank Köln
IBAN DE45 3702 0500 0008 1900 02 | BIC BFSWDE33XXX

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Deutsche Umwelthilfe e.V. nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier.
Wenn Sie unseren Newsletter nicht weiter erhalten möchten,
können Sie den Service hier jederzeit abbestellen.