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Bund und Länder haben den Weg freigemacht, um geschützte Arten künftig leichter zum Abschuss freizugeben. Möglich wird das durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes: Diese sieht künftig die "Entnahme" - sprich: den Abschuss - von Wölfen vor, unabhängig davon, ob den jeweiligen Einzeltieren der Riss eines Nutztieres überhaupt nachgewiesen werden kann. An weiteren Stellen werden die strikten Ausnahmeregelungen so aufgeweicht, dass Abschussgenehmigungen auch für andere seltene Arten wie Fischotter, Kegelrobbe oder Luchs leichter erteilt werden können. Für diese Arten wird in vielen Regionen bereits die Dezimierung gefordert, schon jetzt ist von einer hohen Dunkelziffer illegaler Tötungen auszugehen.
Die Gesetzesänderungen befeuern die Konflikte und verstoßen gegen europäisches Recht, weil sie den gerade wieder wachsenden Bestand der zurückkehrenden Wildtiere erneut gefährden. Gemeinsam mit weiteren Umweltverbänden haben wir deshalb im Vorfeld Bundestag und Bundesrat mehrfach dazu aufgefordert, ihnen nicht zuzustimmen. Und wir appellieren weiter an Bund und Länder, das EU-Artenschutzrecht zu respektieren und auf fachlich fundierte, dem Vorsorgeprinzip Rechnung tragende Lösungsstrategien zu setzen.
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