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Dreist gelogen: Verbrauchertäuschung in der Auto-Werbung

Für Lebensmittel haben wir eine funktionierende amtliche Überwachung der Qualität, zu Schadstoffen und eine Kennzeichnungspflicht der Inhaltsstoffe. Das schützt unsere Gesundheit und die unserer Kinder. Auch für Autos existieren strenge Vorschriften zur Sicherstellung niedriger Schadstoffemissionen, Kraftstoffverbräuche und daraus resultierend den Emissionen des Klimagases CO2. Um „Saubere Luft“ in unseren Städten zu erreichen, müssen Neuwagen strenge Grenzwerte beispielsweise für das Dieselabgasgift NOx einhalten. Die Fahrzeuge sollen einen möglichst geringen Spritverbrauch und damit CO2-Emissionen aufweisen, um den Geldbeutel und gleichzeitig das Klima zu schonen. Um all das einfach und verständlich darzustellen, wird die Energieeffizienz des Fahrzeugs über eine von A bis G reichende Skala aufgezeigt. Umweltfreundlichkeit ist immerhin für drei von vier Autokäufer*innen ein ausschlaggebendes Kriterium. Soweit so gut. Doch die Praxis sieht anders aus: Autohersteller schrecken vor Betrug nicht zurück, um ihre Spritschlucker und Schadstoffschleudern in ein besseres Licht zu rücken.

Für Kund*innen sind die falschen Werbeaussagen jedoch schwer zu enttarnen.
Deshalb beobachtet die Deutsche Umwelthilfe den Markt. Unser Team Ökologische Marktüberwachung nimmt Stichproben in Hochglanzbroschüren, Automagazinen oder Tageszeitungen und natürlich im Internet. Dabei stößt es immer wieder auf äußerst erfinderische Werbelügen. Nachfolgend möchten wir Ihnen aufzeigen, mit welcher Dreistigkeit die Autobranche gegen Recht und Gesetz verstößt.

Wir gehen gegen diese Lügen vor und fordern das betreffende Unternehmen auf, die Verbrauchertäuschung zu unterlassen. Besonders dreiste Fälle veröffentlichen wir auch gerne. Gegen Wiederholungstäter oder Unternehmen, die sich weigern, gehen wir auch gerichtlich vor - auch in Ihrem Interesse. Der ökologische Verbraucherschutz ist ein extrem arbeitsintensives Feld und birgt auch immer ein gewisses Risiko für uns. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Fördermitgliedschaft, damit wir diese wichtige Aufgabe auch weiterhin ausfüllen können.
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Volkswagen, Hyundai und Cadillac fälschten die Energieeffizienz-Klassifizierung

Die Skala des so genannten Energieeffizienz-Labels ist EU-weit genormt und reicht von A (für besonders gute Effizienz, also geringen Kraftstoffverbrauch) bis G (für besonders schlechte Effizienz). Damit seine Spritschlucker-Modelle nicht am Ende der Skala stehen, erfand Volkswagen im Dezember 2011 kurzerhand die Effizienzklasse „H“ hinzu. Cadillac hat 2016 gleich sechs (!) neue Effizienzklassen H, I, J, K, L und M erfunden, um die klimaschädlichsten Spritfresser deutlich besser dastehen zu lassen. Und ganz aktuell macht es ihnen auch noch Hyundai nach und lässt im Online-Konfigurator sämtliche Modelle durch eine gefälschte Effizienz-Skala mit der dazu erfundenen Klasse „H“ vermeintlich umweltfreundlicher dastehen.

Dagegen sind wir vorgegangen und haben alle drei dieser besonders betrügerischen Verbrauchertäuschungen gestoppt. Weder Verbraucherschutzminister Seehofer noch der niedersächsische Umweltminister Sander waren bereit, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren beispielsweise gegen die Volkswagen AG einzuleiten.

Wie ging es weiter? Alles auf einen Blick.
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Peugeot verweigerte Verbrauchs- und CO2-Angaben in Werbevideos

Der Sportflitzer Peugeot RCZ R Experience schluckt ordentlich Sprit und belastet die Umwelt durch einen hohen CO2-Ausstoß. Konsequenterweise hat Peugeot darauf verzichtet, in YouTube-Werbefilmen Angaben zu Spritverbrauch und CO2-Emissionen zu machen. Es handle sich hier um einen „audiovisuellen Mediendienst“, verteidigte Peugeot Deutschland diese Nicht-Kennzeichnung. 

Peugeot war nicht bereit, die Urteile des Land- bzw. Oberlandesgerichts zu akzeptieren, sodass wir eine Grundsatz-Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof und schließlich auch vor dem Europäischen Gerichtshof zur Kennzeichnungspflicht von Pkw-Werbevideos in den sozialen Medien herbeiführen mussten. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass ein „Werbespot eines Autoherstellers auf YouTube nichts Anderes ist als Werbung“. Auch hier muss der Verbraucher jetzt über die Umweltauswirkungen des Fahrzeugs informiert werden.

Mehr Infos zur Ökologischen Marktüberwachung
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FiatChrysler bewarb seinen Diesel-SUV mit Zeitschaltuhr bei der Abgasreinigung mit dem Slogan ‚Geringe Umweltbelastung bei maximaler Leistungsfähigkeit‘

Fiat bewarb sein SUV-Modell 500X als „besonders umweltfreundlich“ und betont den „geringen Ausstoß an Emissionen“. Die Realität sieht leider anders aus: Bis zu 22-fach höhere Emissionen als zulässig! Und nach 21 Minuten schaltet sich die Abgasreinigung gleich ganz aus. Der Prüfzyklus auf der Rolle dauert ja schließlich auch nur ca. 20 Minuten, da müssen 21 Minuten Abgasreinigung reichen.

Erst einen Tag vor dem Verhandlungstermin hat Fiat sich verpflichtet, die Verbrauchertäuschung zu beenden. Obwohl auch das Bundesverkehrsministerium die Illegalität dieser Abschalteinrichtung genauso wie die Möglichkeit der Verhängung empfindlicher Strafen von bis zu 5.000 € bestätigt hat, haben die zuständigen Vollzugsbehörden bislang kein Bußgeld verhängt.

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Opel bewarb den in Wirklichkeit besonders schmutzigen Diesel-Zafira als ‚so sauber wie ein Benziner‘

Opel bewarb den Zafira 1.6 CDTi als echten Saubermann. „Vorbildliche Abgasreinigung mit niedrigstem Stickstoffoxid Ausstoß“ und „so sauber wie ein Benziner“ tönte es von den Anzeigen und Plakaten. Für das richtige Storytelling setzte Opel noch einen drauf und fabulierte, „den Härtetest musste der neue 1.6 CDTI Ecotec in Nordschweden bestehen“. Dabei sei die „Funktionalität der Abgasnachbehandlung“ in einem „Kältetest bei minus 30 Grad“ getestet worden. Die DUH hatte im Frühjahr 2016 gemeinsam mit dem SPIEGEL und dem WDR Magazin MONITOR mindestens fünf illegale Abschalteinrichtungen sowie extrem hohe Stickoxid-Emissionen beim Opel Zafira Diesel festgestellt. Besonders ärgerlich: Zu mehr als 80% der Jahresstunden, bei Temperaturen unterhalb von +17 Grad Celsius nämlich, war die Abgasreinigung faktisch deaktiviert.

Auch diese falsche Bewerbung haben wir vor Gericht gebracht. Vor dem Landgericht Darmstadt redete sich Opel heraus: Sie hätten nur gesagt, sie haben die Abgasreinigung ‚getestet‘ und nicht behauptet, dass sie tatsächlich funktioniert. Und die Politik? Die Hessische Landesregierung hat weder in diesem noch bei Dutzenden anderer gemeldeter schwerwiegender Fälle von Verbrauchertäuschung ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

So messen wir Diesel-Autos
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Daimler bewarb schmutzigsten Diesel-Pkw eines Vergleichstests wahrheitswidrig mit der Behauptung „Reduzierung der Emissionen auf ein Minimum“

Daimler warb beim Mercedes C 220 BlueTec mit der frechen Behauptung „BlueTec reduziert die Emissionswerte unserer hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum.“ Doch beim Mercedes C 220 BlueTec haben Abgasmessungen der niederländischen Prüforganisation TNO und der DUH eine bis zu 28-fache Überschreitung der geltenden Stickoxid-Grenzwerte im Straßenbetrieb ergeben. Das sind die schlechtesten Werte aller untersuchten Fahrzeuge. Die DUH zog wegen der Werbelüge vor Gericht. Daimler argumentierte, seine Aussage der ‚Reduzierung auf ein Minimum‘ bezöge sich auf den Vergleich nicht mit sauberen Motoren der Konkurrenz, sondern mit anderen Mercedes-Motoren, und diese seien eben noch schmutziger. Das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen wurde bestritten.

Wenige Wochen nach dieser für Daimler in der ersten Instanz erfolgreichen Verhandlung entsprach das Amtsgericht Stuttgart einem Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart, das bei Diesel Pkw von Mercedes das Vorhandensein illegaler Abschalteinrichtungen annahm.

Schließlich ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf dieses und weiterer Fahrzeugtypen an. Verkehrsminister Scheuer bestätigte zwischenzeitlich hausintern die Ergebnisse der DUH-Untersuchungen, dass sogar 3 Mio. Mercedes Diesel Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen manipuliert sind. Auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart ließ bei Daimler mehrere Hausdurchsuchungen durchführen. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug in mehr als einer Million Fälle wurde eingeleitet. Das Landgericht Stuttgart sieht in aktuellen Zivilklagen den vorsätzlichen Betrug gegenüber Käufern solcher Fahrzeuge als bestätigt an. Ein Armutszeugnis für einen Hersteller, der angeblich dem Qualitätsanspruch von Gottlieb Daimler „Das Beste oder nichts“ folgt.

Was Daimler noch versucht hat...
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Wir kämpfen für Ihre Rechte
Die Automobilhersteller betrügen ihre Kunden systematisch. Bundes- und Landesbehörden schauen weg und weigern sich bis heute, diese schwerwiegenden Verstöße gegen Umwelt- und Verbraucherschutz zu verfolgen. Seit 15 Jahren kontrolliert daher die Deutsche Umwelthilfe im Rahmen ihrer Ökologischen Marktüberwachung den Betrug in der Automobilwirtschaft. Und das werden wir auch weiterhin mit vollem Einsatz tun. Bitte unterstützen Sie uns dabei mit Ihrer Fördermitgliedschaft.

Herzlichen Dank!
Ihr Jürgen Resch
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