Einleitung zur Welterbekonvention

1.1 Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt

Ob die Tempel von Abu Simbel, die Ruinen des griechischen Olympia, die Altstadt von Bamberg, der Tower von London oder der kanadische Nationalpark Wood Buffalo - die menschlichen Kulturleistungen und die Naturphänomene sind einzigartig und schützenswert. Die UNESCO hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Kultur- und Naturgüter der Menschheit, die einen "außergewöhnlich universellen Wert" besitzen, zu erhalten.

812 Stätten weltweit sind auf der UNESCO-Liste des Welterbes verzeichnet. Zum Kulturerbe gehören Baudenkmäler, Städteensembles und Kulturlandschaften, aber auch Industriedenkmäler und Kunstwerke wie z.B. Felsbilder. Das Naturerbe umfasst geologische Formationen, Fossilienfundstätten, Naturlandschaften und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind.

1.2 Wann ist ein Erbe der Menschheit ein "Welterbe"?

1972 hat die UNESCO das "Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet. Inzwischen haben es 180 Staaten unterzeichnet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Das Konzept: Die Verantwortung für den Schutz eines Kultur- oder Naturgutes, das einen "außergewöhnlichen universellen Wert" besitzt, liegt nicht allein in der Hand des jeweiligen Staates; vielmehr fällt er unter die Obhut der gesamten Menschheit. Ein eigens von der UNESCO eingerichtetes zwischenstaatliches Komitee prüft jährlich, welche Stätten neu in die "Liste des Welterbes" aufgenommen werden. Das Welterbekomitee prüft, ob die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien erfüllen.
Grundvoraussetzungen, die in jedem Fall erfüllt werden müssen, sind der universelle Wert, die Einzigartigkeit und die "Authentizität" (historische Echtheit) beim Kulturerbe und die "Integrität" einer Naturerbestätte. Außerdem muss das Welterbegut dauerhaft angemessen geschützt und erhalten werden, deswegen werden die gesetzlichen Schutzbestimmungen genau geprüft, ein Managementplan gefordert und ebenfalls geprüft, ob die nötigen Personal und Sachmittel eine ausreichende Garantie für die Erhaltung der vorgeschlagenen Welterbestätte abgeben.

Die Strategie des Welterbekomitees lässt sich an den 4 Cs festhalten: Glaubwürdigkeit der Liste (Credibility), effektiver Denkmal- und Naturschutz (Conservation) der Stätten, Capacity-building in den Staaten und Kommunikation (Communication) der Werte der Konvention. 

830 Kultur- und Naturerbestätten aus 138 Staaten aller Kontinente haben die Voraussetzungen für die Aufnahme in die UNESCO-Liste bislang erfüllt. Das Kulturerbe ist mit 644 Stätten vertreten und das Naturerbe mit 162. 24 Stätten gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an.

"Das Emblem des Erbes der Welt verdeutlicht die Wechselbeziehung zwischen Kultur- und Naturgütern. Das zentrale Viereck symbolisiert eine vom Menschen geschaffene Form, während der Kreis die Natur darstellt; beide Formen greifen eng ineinander. Das Emblem ist rund wie die Erde, zugleich aber auch ein Symbol des Schutzes. Die Verwendung der Symbole ist durch die Konvention geregelt."

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