EU-Richtlinie

Am 4. November 2013 veröffentlichte der damalige EU-Umweltkommissar Janez Potocnik einen Entwurf zur Novellierung der bisherigen Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG), der die EU-Mitgliedsstaaten zur Reduzierung ihres Plastiktütenaufkommens verpflichtet. Nach der Verabschiedung der novellierten Richtlinie 94/62/EG am 28. April 2015 werden den Mitgliedsstaaten nun konkrete Vermeidungsziele und Maßnahmen für ihren Plastiktütenkonsum vorgegeben. Die Mitgliedstaaten müssen sich bis Oktober 2016 entscheiden, wie das Problem Plastiktüte der Richtlinie entsprechend angegangen werden soll und dieses ggf. in deutsches Recht integrieren.

Inhalt der Richtlinie

Die neue Richtlinie fordert die europäischen Mitgliedsstaaten explizit dazu auf, ihren Plastiktütenkonsum zu reduzieren. Sie gilt für Plastiktüten mit einer geringeren Wandstärke als 50 µm, also 0,05 mm. Zudem steht es den Mitgliedsstaaten frei, Ausnahmen für sehr leichte Plastiktüten zur Lebensmittelverpackung mit einer Wandstärke geringer als 15 µm zu ermöglich. Um den Tütenkonsum zu verringern, sollen die Staaten verbindliche Reduktionsziele und /oder preisliche Vorgaben für Einweg-Plastiktüten einführen.

Die verbindlichen Reduktionsziele geben vor, dass bis zum 31. Dezember 2019 maximal 90 leichtgewichtige Plastiktüten, also jene leichter als 50 µm, pro Person und Jahr verbraucht werden. Bis zum 31. Dezember 2025 dürfen pro Person noch maximal 40 dieser Plastiktüten jährlich genutzt werden. Die in der Richtlinie vorgeschlagenen preislichen Maßnahmen können beispielsweise Abgaben oder Steuern sein. Bei der Einführung eines Preisinstruments dürfen Einwegplastiktüten ab dem 31. Dezember 2018 nicht mehr kostenfrei an Kunden abgegeben werden.

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Thomas Fischer
Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
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