Deponien beatmen und das Klima entlasten

Mülldeponien sind Teil des Jahrhundertproblems Klimawandel – und zwar ein schwerwiegender. Im Weltmaßstab stehen Abfalldeponien nach Rinderzucht und Reisanbau an dritter Stelle unter den Methan emittierenden Klimasündern. Eine Tonne Methan (CH4) schädigt das Klima 21-mal stärker als eine Tonne Kohlendioxid (CO2). In Deutschland ist dieses Problem zwar entschärft, seit die Deponierung biologisch abbaubarer Abfälle 2005 verboten wurde. Darüber hinaus wird hierzulande das entstehende Methan meist über einen gewissen Zeitraum gefasst und zur Energieerzeugung genutzt. Das Problem ist dennoch auch in Deutschland längst nicht bewältigt: Denn Mülldeponien mit organischen Abfällen emittieren noch bis zu 50 Jahre nach ihrer Schließung das klimaschädliche Deponiegas und tragen so weiter zum Treibhauseffekt bei.

Bohrmassnahmen© IFAS

Deponiebelüftung – wie geht das?

Bei dieser Methode – im Fachjargon: aerobe in situ Stabilisierung – wird über Leitungssysteme Luft in den Deponiekörper geblasen. Gleichzeitig wird die Abluft über Absaugbrunnen kontrolliert erfasst und einer Behandlungsanlage zugeführt. Die stetige Luftzufuhr hat zur Folge, dass sich im Deponiekörper fast ausschließlich CO2 und nur noch wenig Methan bildet. Die Zeit, in der Deponiegase entstehen, verkürzt sich so auf 4 bis 8 Jahre.

© IFAS

Die Vorteile

  • beschleunigt und kontrolliert abnehmende Methanemissionen: aus 20 bis 50 werden nur noch 4 bis 8 Jahre
  • Vermeidung langfristiger Schwachgasemissionen mit einer kostenträchtigen Deponie-Schwachgasbehandlung
  • frühere Rekultivierung/Standortfolgenutzung und Entlassung aus der Deponienachsorge

In 5 Schritten zur Deponiebelüftung

  • Untersuchungen am Deponiestandort:

    • Wie lange wird das Gas bereits verwertet?
    • Wie groß ist der Klimaschutzbeitrag?
    • Wann beginnt die Belüftung?

  • Genehmigungsverfahren
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Bau und Inbetriebnahme: Gasbrunnen, Gasleitungen, Verteilerstationen, Verdichterstation und Abluftbehandlung
  • Betrieb inklusive Gasmonitoring und Kontrolle des Deponieverhaltens

Welche Deponiestandorte können belüftet werden?

  • Deponie befindet sich in der Stilllegungsphase
  • eine energetische Deponiegasverwertung ist nicht mehr möglich

Das Verfahren erfüllt alle Anforderungen an eine Deponiebelüftung gemäß § 25, Abs. 4 der Deponieverordnung (DepV, 2009).

Kontakt

Copyright: © Heidi Scherm / DUH

Dr. Cornelia Nicklas
Bereichsleiterin Recht und Europäische Umweltpolitik
E-Mail: Mail schreiben

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