Bayern

In Bayern ist unter anderem das folgende Förderprogramm für Bioenergieprojekte in Kommunen verfügbar:

Förderung von Biomassekraftwerken

Wer fördert?

Bayrisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten

Wer ist förderberechtigt?

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts (mit Ausnahme des Staates)

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Gesamtkonzepts „Nachwachsende Rohstoffe“ werden Neuinvestitionen zur Errichtung von Biomasseheizkraftwerke zur Verfeuerung fester Biomasse mit einem Jahres-Mindestenergiebedarf von 500 MWh gefördert.

Es dürfen nur Biobrennstoffe einer vorgegebenen Positivliste verfeuert werden. Der energetische Anteil von Biomasse aus Wäldern und Energieholzplantagen muss mindestens 25% betragen.

Vor der Antragstellung ist das Qualitätsmanagementsystem „QM Holzheizwerke“ zu etablieren.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 30% der förderfähigen Kosten bei einem Förderungshöchstbetrag von 150.000,- €. Dabei werden maximal bis zu 40,- € je MWh Jahres-Energiebedarf und zusätzlich 25,- € je Meter neu errichteter Wärmetrasse gefördert.

Ist eine Kumulation mit anderen Fördermaßnahmen möglich?

Es dürfen andere staatliche Mittel für denselben Zweck in Anspruch genommen werden. Eine Kumulierung z.B. mit dem Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien ist möglich, sofern der Subventionswert aller staatlichen Mittel 30% der förderfähigen Kosten nicht überschreitet.

An wen muss ich mich wenden?

Zur Antragsstellung und Bewilligung: Technologie- und Förderzentrum (TFZ) - www.tfz.bayern.de

Für fachliche Fragen: Centrale Agrar-Rohstoff-Marketing- und Entwicklungs-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N.) - www.carmen-ev.de

Wo stehen die Förderbedingungen?

Merkblatt des Technologie- und Förderzentrums (TFZ) vom 10. August 2006

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