KfW-Förderprogramm „Kommunal Investieren“

Die KfW stellt kommunalen Unternehmen mit dem KfW-Förderprogramm „Kommunal Investieren“ eine zinsgünstige, langfristige Finanzierungsmöglichkeit von Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung.

Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Die KfW vergibt die Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute.

Förderkonditionen

Das Darlehen kann bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Mio je Vorhaben. Die maximale Laufzeit des Kredits beträgt 30 Jahre. Dabei werden bis zu maximal 5 tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren verkürzt sich der Zeitraum der tilgungsfreien Anlaufjahre auf höchstens 3 Jahre. Es kann auch ein endfälliges Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren eingeräumt werden.

Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Dieser wird wahlweise auf 10 oder 20 Jahre festgeschrieben. Bei endfälligen Krediten ist der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit fest.
Die Auszahlung erfolgt zu 100%.
 
Die Zinssätze werden regelmäßig neu angepasst. Die aktuellen Zinssätze können unter der Fax-Nr. (069) 74 31 - 42 14 oder im Internet unter www.kfw-foerderbank.de abgerufen werden.

Kumulierbarkeit

Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Umweltprogramms sowie des Unternehmerkredits ist ausgeschlossen.

Kurzübersicht

Wer fördert?
KfW Förderbank

Wer ist förderberechtigt?

  • Unternehmen, mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafter-
    hintergrund
  • Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform und der Gesellschafterstruktur) im Rahmen von Forfaitierungsmodellen

Was wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur, u.a. auch die Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger sowie Erschließungsmaßnahmen einschließlich der Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft von dem kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht umlagefähig sind.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

An wen muss ich mich wenden?
KfW Förderbank - www.kfw-foerderbank.de

Wo stehen die Förderbedingungen?
Merkblatt der KfW Förderbank für das Förderprogramm „Kommunal Investieren“ (Programm-Nr. 148)

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