KfW-Kommunalkredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt Kommunen mit dem KfW-Kommunalkredit eine zinsgünstige, langfristige Finanzierungsmöglichkeit von Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung.

Förderkonditionen

Es werden bis zu 50% des Kreditbedarfs finanziert, wobei ein Kredithöchstbetrag nicht festgelegt ist. Die maximale Laufzeit des Kredits beträgt 30 Jahre. Dabei werden bis zu maximal 5 tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren verkürzt sich der Zeitraum der tilgungsfreien Anlaufjahre auf höchstens 3 Jahre.

Für das Darlehen kommt der am Tag der Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung. Dieser wird wahlweise auf 5, 10 oder 20 Jahre festgeschrieben.

Die Auszahlung erfolgt zu 100%.

Variante Rahmenkredit (Programmnr. 246)

Innerhalb des KfW-Kommunalkredits ist für kommunale Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe die Mitfinanzierung der im Vermögenshaushalt des jeweiligen Haushaltsjahres veranschlagten Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auch über Rahmenkredite möglich. Die Höhe des Rahmenkredites beträgt bis zu 50 % der im Haushaltsplan für das jeweilige Jahr vorgesehenen und entsprechend genehmigten Neukreditaufnahme.

Die Zinssätze werden regelmäßig neu angepasst. Die aktuellen Zinssätze können unter der Fax-Nr. (069) 74 31 - 42 14 oder im Internet unter www.kfw-foerderbank.de abgerufen werden.

Kumulierbarkeit

Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist möglich.

Kurzübersicht

Wer fördert?
KfW Förderbank

Wer ist förderberechtigt?

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Kommunale Zweckverbände
  • Gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen, wenn das Darlehen durch eine 100%ige modifizierte kommunale Ausfallbürgschaft besichert wird.

Was wird gefördert?
Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, u.a. auch die Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger sowie Erschließungsmaßnahmen, einschließlich der Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft von dem kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht umlagefähig sind.

Wie wird gefördert?
Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.

An wen muss ich mich wenden?
KfW Förderbank (Niederlassung in Berlin) - www.kfw-foerderbank.de

Wo stehen die Förderbedingungen?
Merkblatt der KfW Förderbank für das Förderprogramm „KfW-Kommunalkredit“ (Programm-Nr. 146)

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