BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert Demonstrationsvorhaben im großtechnischen Ausmaß, die aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche technologische Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Verminderung von Umweltbelastungen verwirklicht werden können. Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie vom 04. Februar 1997 zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen.

Förderfähige Vorhaben

Demonstrationscharakter hat ein Vorhaben dann, wenn die geplante Technik/Technologie großtechnisch noch nicht angewendet wird, bzw. wenn bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Anordnung zum Einsatz kommen sollen. Ferner sollen weitere, gleiche oder ähnliche Anlagen bei anderen Anwendern vorhanden oder zu erwarten sein, auf die die gewonnenen Erkenntnisse mit dem Ergebnis vergleichbarer umweltentlastender Auswirkungen übertragen werden können.

Die Förderung bezieht sich nur auf die Teile des Vorhabens, dem Demonstrationscharakter beigemessen wird. Nicht förderfähig sind beispielsweise Grunderwerb, Werbung, Finanzierungskosten und Verwaltungskosten.

Antragstellung

Anträge privater und gewerblicher Antragsteller (Antragsvordruck Form-Nr. 147331) werden über ein Kreditinstitut eingereicht. Öffentlich-rechtliche Antragsteller (Antragsvordruck Form-Nr. 147331) wenden sich zur Antragstellung direkt an die KfW.
Zusätzlich zum Antrag muss eine Begründung des Demonstrationscharakters eingereicht werden. Vor einer Antragstellung empfiehlt sich das Einreichen einer Projektskizze bei der KfW für eine fachliche Erstbewertung.
Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Planung, Genehmigungsverfahren, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks gelten dabei nicht als Beginn des Vorhabens.

Förderkonditionen

Die Förderung wird entweder als Zinszuschuss des BMU zur Verbilligung eines KfW-Kredits oder als Investitionszuschuss (Zuwendung in der Regel durch Anteilfinanzierung) gewährt.

Bei Krediten mit Zinszuschüssen können bis zu 70% der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Die Zinsverbilligung wird im Zusammenhang mit einem günstigen Kredit der KfW Förderbank (KfW-Umweltprogramm) gewährt. Die maximale Laufzeit der Kredite beträgt 30 Jahre. Sie sind mit einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre der Laufzeit ausgestattet. Bei Krediten mit längerer Laufzeit wird der Zinssatz nach 10 Jahren neu festgelegt und zu Marktkonditionen angeboten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) verbilligt den günstigen Zinssatz des Kredits in der Regel um 5 %-Punkte über bis zu 5 Jahre der Gesamtlaufzeit. Nach Ablauf der 5 Jahre gelten die zum Zeitpunkt der Kreditzusage bestehenden Zinskonditionen aus dem KfW-Umweltprogramm. Die Kredite sind bis zu 5 Jahre tilgungsfrei. Die Darlehen werden zu 100% ausgezahlt.

Investitionszuschüsse können in der Regel bis zur Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Kosten (Anteilsfinanzierung) gewährt werden. Investitionszuschüsse können nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden, wenn eine Zinszuschussgewährung für das Vorhaben nicht ausreicht.

Die Zinssätze werden regelmäßig neu angepasst. Die aktuellen Zinssätze können unter der Fax-Nr. (069) 74 31 - 42 14 oder im Internet unter www.kfw-foerderbank.de abgerufen werden.

Kumulierbarkeit

Ergänzungsfinanzierungen für kommunale Antragsteller erfolgen grundsätzlich aus dem KfW-Kommunalkredit; für private und gewerbliche Antragsteller (einschließlich Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund) aus dem ERP-Umwelt- und Energiespar- und/oder KfW-Umweltprogramm.
Auch für Kosten des Grunderwerbs, die im BMU-Programm nicht förderfähig sind, können Mittel aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und/ oder KfW-Umweltprogramm beantragt werden.

Kurzübersicht

Wer fördert?
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Wer ist förderberechtigt?

  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts und Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafter- hintergrund.

Was wird gefördert?
Das Programm dient der Finanzierung von Demonstrationsvorhaben. Zu den förderungswürdigen Bereichen gehört dabei u.a. die Nutzung erneuerbarer Energien.

Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland einschließlich Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. mit den Investitionen in Zusammenhang stehende Gutachten und Messungen.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt i.d.R. als Zinzzuschuss des BMU zu Krediten aus dem KfW-Umweltprogramm und/oder in Ausnahmefällen als Investitionszuschuss.

An wen muss ich mich wenden?
Zur Antragstellung:

  • Private und gewerbliche Antragsteller: Hausbank
  • Öffentlich-rechtliche Antragsteller: KfW.

Wo stehen die Förderbedingungen?
Merkblatt der KfW Förderbank für das Förderprogramm „BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben“
(Programm-Nr. 230)

Weitere Informationen
www.kfw-foerderbank.de

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