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"Das Klimaschutzabkommen von Paris ist eine historische Richtungsentscheidung."

Samstag, 12.12.2015

Die Beschlüsse des Weltklimagipfels in Paris vom 12. Dezember 2015 kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.


12. Dezember 2015

„Das Klimaschutzabkommen von Paris ist eine historische Richtungsentscheidung. Der Ausstieg aus der fossilen Energiewelt ist hier und heute beschlossen. Die Zukunft gehört den Erneuerbaren Energien – und zwar nicht nur bei der Erzeugung von Strom, Wärme und bei der Bereitstellung von Verkehrsdienstleistungen. Außerdem muss der schlafende Riese Energieeffizienz geweckt und das große Potenzial zur Energieeinsparung vor allem im Gebäudebereich gehoben werden. Die Bundesregierung muss deswegen umgehend mit der Erarbeitung eines Klimaaktionsprogramms für das Jahr 2030 beginnen, das den Ambitionen von Paris und der Verpflichtung, die Deutschland gegenüber der Welt eingegangen ist, gerecht wird.“

Mit dem Pariser Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zum Ziel, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. Es legt auch fest, dass die Welt in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden muss. Müller-Kraenner erklärt, dass diese sogenannte Dekarbonisierung der Volkswirtschaft nicht auf dem Papier stehen bleiben darf, sondern konkret Sektor für Sektor umgesetzt werden und in klar definierten Schritten erreicht werden muss. Er fordert die Bundesregierung auf, zeitnah ein Klimaschutzprogramm für das Jahr 2030 zu erarbeiten. Der von Bundeskabinett verabschiedete Monitoringbericht zur Energiewende hat für das Jahr 2030 ein Treibhausgasreduktionsziel von mindestens 55 Prozent festgeschrieben. Dieses Ziel muss nun mit konkreten Maßnahmen, vor allem aus den wichtigsten Bereichen Stromerzeugung, Wärme und Verkehr hinterlegt werden.

Das momentan gültige Klimaschutzprogramm der Bundesregierung reicht nur bis zum Jahr 2020. Das deutsche Klimaschutzziel von 40 Prozent Treibhausgasreduktionen liegt aber noch in weiter Ferne. Vor allem in den Bereichen der energetischen Gebäudesanierung und im Verkehr hat die Bundesregierung bisher noch keine problemadäquaten Maßnahmen ergriffen. Paris sollte hier Ansporn und Verpflichtung zugleich sein, dass Deutschland seine viel beschworene Vorreiterrolle nicht nur in den Reden der Bundeskanzlerin, sondern auch in der Praxis ihrer Regierung ergreift.

Müller-Kraenner weiter: „Für den Stromsektor, in dem die Energiewende begonnen hat, muss der Ausbau der Erneuerbaren weiter vorangetrieben werden. Voraussetzung sind weitere Investitionen in Netze und Speicher. Bei der Förderung der Erneuerbaren darf die Politik kleine und dezentrale Produzenten, die bisher die Träger einer Bürgerenergiewende waren, nicht benachteiligen. Die Energiewende von unten hat deswegen auch zu einer Demokratisierung der Energiepolitik und zu der breiten Unterstützung, die dieses Gemeinschaftswerk immer noch in der Bevölkerung genießt beigetragen.“

Müller-Kranner fordert, die Kohleverstromung in Deutschland, wie von Bundesumweltministerin Hendricks angekündigt, in den kommenden 20-25 Jahren zu beenden. Dieser Prozess soll nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe in einem nationalen Kohlekonsens gestaltet werden, der den besonders betroffenen Regionen und Branchen ermöglicht, den Übergang wirtschaftlich und sozialverträglich zu gestalten. Auch die Bewältigung der Ewigkeitslasten für Natur- und Grundwasserhaushalt, die durch den jahrzehntelangen Kohlebergbau entstanden sind, muss dauerhaft finanziert werden.

Im Gebäudebereich entstehen bis heute 35-40 Prozent der Treibhausgasemissionen, vor allem durch den ineffizienten Umgang mit Wärme. Deshalb müssen die bestehenden Vorgaben zur Energieeffizienz und zum Nutz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich weiterentwickelt werden. Ein Energieeffizienzgesetz und Sanierungsfahrpläne für Gebäude und Wohn- beziehungsweise Gewerbequartiere müssen dafür sorgen, dass das vorhandene Effizienzpotenzial wirksam und kostengünstig ausgeschöpft wird. Steuerliche Anreize und eine Fortschreibung bestehender Förderprogramme öffentlicher Banken können dazu beitragen, den vorhandenen Sanierungsstau aufzulösen. Die vorhandene Sanierungsrate muss von momentan 0,7 Prozent der Gebäude jährlich auf mindestens 2 Prozent gesteigert werden. Die Wärmewende ist eine notwendige Ergänzung zur Stromwende.

Als weiteren wichtigen Schritt betrachtet Müller-Kraenner die Verkehrswende. Diese habe die Bundesregierung bisher aus falsch verstandener Rücksichtnahme auf die deutsche Automobilindustrie nicht angestoßen. Die DUH fordert, die europäischen CO2-Grenzwerte für die Neuwagenflotten weiterzuentwickeln. Die Regelung muss auch über das Jahr 2020 hinaus den Weg zu mehr Effizienz und einer Absenkung des Endenergieverbrauches weisen. Die Umsetzung der Vorgaben muss kontrolliert werden. „Nicht zuletzt die Debatte um VW und andere Hersteller um die Manipulation von Abgas- und Verbrauchswerten macht deutlich, dass Vertrauen allein hier fehl am Platze ist. Auch für den Lkw Sektor sind vergleichbare Regulierungen erforderlich“, betont Müller-Kraenner und ergänzt, dass die Bahn, als Unternehmen im öffentlichen Besitz, beim Klimaschutz zukünftig eine Vorreiterrolle einnehmen sollte. Dafür muss sie sich aus langfristigen Lieferverträgen mit Atom- und Kohlekraftwerken lösen und auf 100 Prozent Ökostrom setzen.

„Der Pariser Klimagipfel hat das richtige Signal gesetzt. Klimaschutz geht nur, wenn der Ausstieg aus den fossilen Energien entschlossen angepackt wird. Dafür braucht es einen Dekarbonisierungsfahrplan. Hier in Deutschland und Europa können wir damit anfangen und zeigen, wie „Dekarbonisierung konkret“ aussieht“, lautet Sascha Müller-Kraenners Fazit.

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