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Fracking in Deutschland

Freitag, 26.06.2015
© Marggraf / DUH
© Marggraf / DUH

Hydraulic Fracturing, kurz „Fracking“, ist eine Methode zur Förderung von Gas und Öl, das in dichten Gesteinsschichten in einer Tiefe von 500 bis 5000 Metern eingeschlossen ist. In Deutschland soll es vor allem zur Förderung von Erdgas eingesetzt werden. Dabei wird unter hohem Druck ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in ein Bohrloch gepresst, um das Gestein aufzubrechen. Dadurch kann das Gas oder Öl dann an die Oberfläche strömen.

Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der DUH, im Gespräch über die Risiken von Fracking und das aktuelle Gesetzgebungsverfahren in Deutschland

26. Juni 2015

Fracking ist nicht gleich Fracking. Worin liegen die Unterschiede?

Man muss zwischen Fracking im Sandstein und Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein unterscheiden. In Niedersachsen wird bereits seit den 1960er Jahren im Sandstein „gefrackt“. Im Gegensatz dazu ist Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein bisher nur vereinzelt erprobt worden und  gewissermaßen „neu“. In diesen Gesteinsformationen benötigt man für die Erdgas- und Erdölgewinnung eine höhere Anzahl an Bohrungen und Bohrplätzen. Pro Frack muss mehr Frack-Flüssigkeit und auch mehr Wasser eingesetzt werden. Außerdem kann Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein bereits in geringeren Tiefen zum Einsatz kommen. Das  bedeutet, dass sich der Abstand zum Grundwasservorkommen verringern kann.

Wie positioniert sich die DUH zum Fracking in Deutschland?

Wir stehen dem Fracking sehr kritisch gegenüber. Beim Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein fordern wir ein umfassendes Verbot. Wir lehnen sowohl die Erprobung als auch die kommerzielle Nutzung ab, und zwar aus zwei Gründen: Erstens ist mit dem Einsatz der Technologie eine Reihe von Risiken und offenen Fragen verbunden. Es ist mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie mit Beeinträchtigungen von Wasser, Boden, Natur und Landschaft, Biodiversität, Luft und Klima zu rechnen. Zweitens sprechen energiepolitische Überlegungen gegen Fracking. In Deutschland schreitet die Energiewende voran. Fracking kann keinen nennenswerten Beitrag für ihren Fortschritt leisten. Wir meinen, dass sich Deutschland konsequent auf die Förderung erneuerbarer Energien und auf die Steigerung der Energieeffizienz konzentrieren sollte.

Wie steht die DUH zum „alten“ Fracking“ – also Bohrungen im Sandstein?

Was Fracking im Sandstein betrifft, fordern wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt deutlich strengere Regelungen als bisher. Denn obwohl Fracking im Sandstein seit Jahrzehnten praktiziert wird, sind umweltbezogene Daten an den Standorten bisher nicht erhoben und ausgewertet worden. Negative Umweltauswirkungen können also auch hier nicht ausgeschlossen werden.

Wie bewerten Sie den Gesetzentwurf zum Fracking, den das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium im Dezember 2014 vorgelegt haben und der derzeit von Bundestag und Bundesrat beraten wird?

Ganz grundsätzlich begrüßen wir gesetzliche Regelungen zum Fracking, da die bisherige Rechtslage unzureichend ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung umfasst ein ganzes Paket zur Änderung verschiedener Gesetze, vom Wasserhaushaltsgesetz über das Bundesnaturschutzgesetz bis hin zur Änderung bergrechtlicher Vorschriften. Der große Wurf ist er aus unserer Sicht allerdings nicht.

Warum?

Das hat mehrere Gründe: Im Wasserhaushaltsgesetz wird ein grundsätzliches Verbot für Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein angestrebt. Das ist aber nicht konsequent. Denn wenn Fracking in diesen Gesteinsformationen verboten werden soll, müsste eine entsprechende Regelung im Bundesberggesetz verankert werden, also in dem zentralen Zulassungsgesetz für Fracking-Vorhaben. Auch dürfte es keine „Hintertürchen“ für Erprobungsmaßnahmen sowie im Einzelfall auch für das kommerzielle Fracking in diesen Gesteinsformationen geben. Doch genau dies ist derzeit der Fall.

Wie steht es um die zahlreichen Naturschutzgebiete? Sind sie vor der Frackingtechnologie ausreichend geschützt?

Nein. Im Bundesnaturschutzgesetz werden zwar Verbotsregelungen für Fracking in Naturschutzgebieten und Nationalparks normiert. Das ist eine Notwendigkeit, aber sie ist nicht ausreichend. Denn genauso notwendig wäre es, Fracking unterhalb dieser Gebiete zu verbieten. Da auch horizontal in der Tiefe gebohrt wird, könnten diese Gebiete unterquert und die Gebiete nachteilig beeinträchtigt  werden.

Gilt das auch für Natura-2000-Gebiete?

Was die FFH- und Vogelschutzgebiete betrifft, begrüßen wir, dass Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein  verboten werden soll. –Aber dass im Sandstein im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden werden soll, ob dort gefrackt werden darf, wird dem Risikopotenzial des Frackings in diesem Gestein nicht gerecht. Im Übrigen gilt auch hier: Fracking unterhalb der Gebiete darf auch nicht sein. 

Eine Expertenkommission soll darüber entscheiden, ob Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein zu kommerziellen Zwecken im Einzelfall zugelassen werden soll. Die DUH kritisiert das. Aus welchen Gründen?

Wir halten eine Expertenkommission grundsätzlich nicht für den richtigen Weg, um die Gefahren des Frackings einzuschätzen und eine Empfehlung darüber abzugeben, ob eine kommerzielle Nutzung zugelassen werden soll. Der Gesetzgeber wäre hier vielmehr in der Pflicht, klare und konkrete Verbotsregelungen zu schaffen, zumindest aber die wesentlichen Voraussetzungen für eine Erprobung und gegebenenfalls kommerzielle Nutzung selbst festzulegen. Darüber hinaus gibt es eine Menge Einzelfallregelungen, die wir ebenfalls für problematisch halten.

Welche konkreten Maßnahmen fordern Sie von der Politik?

Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein muss konsequent und umfassend im Bundesberggesetz verboten werden. Darüber hinaus brauchen wir deutlich strengere Zulassungsregelungen für Fracking im Sandstein. Nötig sind klare Verbotsregelungen für bestimmte Wassereinzugsgebiete und naturschutzrechtliche Gebiete, eine flächendeckende Anwendung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes sowie ein wissenschaftlich begleitetes Monitoring für die Aufbereitung und untertägige Verbringung von Lagerstättenwasser. Statt gesetzliche Regelungen im Hauruck-Verfahren durchzuziehen, sollten sich Bundestag und Bundesrat nunmehr in Ruhe mit den zahlreich geäußerten Bedenken und Änderungsvorschlägen auseinandersetzen.

Die Fragen stellte Ann-Kathrin Marggraf.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.duh.de/fracking.html

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