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EEG-Novelle: Deutsche Umwelthilfe bemängelt fehlende Anreize für mehr Energieeffizienz

Berlin, Mittwoch, 22.06.2016

Die Bundesregierung will im Zuge der Novelle des Erneuerbaren-Energie Gesetzes (EEG) den Kreis der begünstigten Unternehmen erweitern, die seit 2003 durch die besondere Ausgleichsregelung zum Schutz ihrer Wettbewerbsfähigkeit von der EEG-Umlage teilweise befreit sind. Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:

© Holzäpfel/DUH
© Holzäpfel/DUH


„Die besondere Ausgleichsregelung im EEG führt seit vielen Jahren zu niedrigeren Stromkosten bei den begünstigten Unternehmen. Allerdings werden dadurch Fehlanreize für die Unternehmen gesetzt, um weniger effizient mit Energie umzugehen. Besonders Unternehmen, deren Stromverbrauch knapp über dem vorgeschriebenen Schwellenwert für Begünstigung liegt, werden darin bestärkt, keine Investitionen im Bereich Energieeffizienz zu tätigen, um ihren EEG-Rabatt weiterhin zu erhalten. Im Koalitionsvertrag wurde vorgesehen, dass durch das EEG begünstigte Unternehmen ‘wirtschaftlich sinnvolle und technologisch machbare Fortschritte bei der Energieeffizienz erzielen werden‘. Mit der Novelle des EEG widerspricht die Bundesregierung ihren selbst gesteckten Ansprüchen.  Sie erweitert sogar noch den Kreis der begünstigten Unternehmen, ohne weitere Anforderungen für mehr Energieeffizienz zu stellen. Das ist nicht anders als Förderung einer massiven Stromverschwendung. Die Regierung ignoriert damit die zweite Säule der Energiewende und konterkariert die eigenen Energie- und Klimaschutzziele.“

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