Erläuterungen zu Fragen
Hier finden Sie Erläuterungen zu einzelnen Fragen in Kapitel 1 bis 5 des Fragebogens. Diese Seite wird nach und nach ergänzt, sobald wir konkrete Rückfragen von Kommunen erhalten. Rufen Sie uns an, wenn Erklärungsbedarf besteht!
Erläuterungen zu den Indikatoren in Kapitel 6 finden Sie unter dem Link Monitoring.
Frage 5.1:
Unter einem freiwilligen Handlungsplan verstehen wir ein Dokument, das eine Zustandsbeschreibung sowie konkrete Ziele und Maßnahmen in verschiedenen Bereichen enthält und von der Kommune aufgestellt wurde, ohne dass die Kommune dazu gesetzlich verpflichtet ist. Nicht gemeint sind Landschafts-, Flächennutzungs-, Grünordnungs-, Bebauungspläne oder andere Pläne, die von der Kommunalverwaltung aufgestellt werden müssen. Nicht gewertet werden außerdem Umweltberichte, die nach § 2a BauGB zur Begründung eines Bauleitplanes erstellt werden müssen. Einzelmaßnahmen in einem Themenfeld entsprechen keinem freiwilligen Handlungsplan.
Falls in Ihrer Kommune umfangreiche Umweltberichte erstellt werden, die über die Beschreibung der bereits umgesetzten Maßnahmen im Umweltschutz hinausgehen und gleichzeitig Handlungspläne enthalten, können Sie diese ebenfalls hier eintragen.
Zu freiwilligen Handlungsplänen zählen beispielsweise der Landschaftsökologische Fachplan, der Stadtökologische Fachbeitrag (StÖB) und Maßnahmenkonzepte, die nach dem Leitfaden „Kommunale Umweltberichte“ des Deutschen Instituts für Urbanistik erstellt wurden.
Pressemitteilungen
- 02.02.2012 - Städte und Gemeinden gründen Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“
- 01.02.2012 - Grüne Städte braucht das Land – Kongress für „Biologische Vielfalt in Kommunen“ in Frankfurt am Main
- 18.01.2012 - Michael Spielmann folgt Rainer Baake als Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe
- 21.12.2011 - Die große Transformation erfordert mehr politische Steuerung und Ressourceneffizienz
- 20.12.2011 - Jetzt erschienen: Umweltmagazin zeo2 – Sieben Milliarden Menschen und eine Erde


