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Das Label

Die EU-Kennzeichnung besteht aus den drei Kategorien Rollwiderstand, Nasshaftung und Lärm. Je nach Anwendungsgebiet und persönlicher Vorliebe können die Kategorien unterschiedlich gewichtet werden. So kann sich jeder den für ihn optimalen Reifen mit Hilfe eines Labels auswählen.

Im Folgenden werden die drei Kriterien genauer erläutert:

    Rollwiderstand: Die Angabe zu diesem Parameter befindet sich links auf dem Labelsticker. Der Rollwiderstand hat direkte Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch und damit die CO2-Emissionen. Das Label hilft dabei, die Verbesserung des Rollwiderstands über das Mindestmaß der Verordnung 661/2009 hinaus zu erhöhen. Die Einteilung erfolgt in 5 Klassen von A (grün) bis G (rot).

    Die Unterschiede beim Kraftstoffverbrauch zwischen zwei Reifen in benachbarten Klassen entspricht im Durchschnitt ca. 0,1l/100km. Möchten Kunden vor allem Geld sparen und die Umwelt schonen, sollten sie auf eine besonders gute Bewertung beim Rollwiderstand achten.

    Nasshaftung: Das Kriterium Nasshaftung hat direkten Einfluss auf die Bremsweglänge bei nasser Fahrbahn und wird durch das Reifenlabel genauer differenziert. Dabei werden ebenfalls Klassen von A (grün) bis G (rot) vergeben. Zwischen dem besten Wert der Klasse A und dem schlechtesten Wert der Gruppe F liegen laut Herstellerangaben um die 118 Meter Bremswegunterschied. Zwischen zwei Reifen benachbarter Klassen besteht ein Unterschied von 6 bis 8 Metern Bremsweg. Allerdings sind Reifen mit zu geringem Nasshaftungswert durch die Mindestanforderungen der Verordnung 661/2009 für den europäischen Markt nicht zugelassen.

    Lärm: Diese Kenngröße gibt den Wert des Außengeräusches an, das von den Reifen verursacht wird und somit zu den Gesamtlärmemissionen des Fahrzeugs beiträgt. Reifen sind bei einer Geschwindigkeit von über 30 km/h für den Großteil des Lärms, der von Fahrzeugen ausgeht, verantwortlich.
    Eine Wertung erfolgt durch die graphisch dargestellten drei Schallwellen. Dabei ist der Reifen umso leiser, je weniger der Wellen schwarz ausgefüllt sind. Zur Orientierung dient der Grenzwert aus der EC No 661/2009 Verordnung. Reifen, deren Wert um mehr als 3 dB(A) darunter liegen, können als leise bezeichnet werden; vom Kauf eines Reifens mit einem überdurchschnittlichen Wert sollte man Abstand nehmen.