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Reifenkennzeichnung

Quelle: Verordnung Nr. 1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates) vom 25. November 2009

Reifen haben einen großen Einfluss auf die CO2- und Lärm-Emissionen von Kraftfahrzeugen. Mit Hilfe von rollwiderstandsreduzierten Reifen können zwischen 3% und 5% des Kraftstoffs eingespart werden. So können die Betriebskosten deutlich reduziert werden, während man gleichzeitig die Umwelt schont.

Die Kennzeichnung der Reifen wird in Form eines Labels vorgenommen, das im Aufbau an das Energielabel von Elektrogroßgeräten angelehnt ist. Dabei werden die drei Parameter Rollwiderstand, Lärm und Nasshaftung in Klassen eingeteilt und so differenziert. 

Mit der Verordnung 611/2009 wurden Grenzwerte definiert, denen Reifen genügen müssen, um eine Zulassung auf dem Europäischen Markt zu erhalten. Mit Hilfe des Labels sowie der Bereitstellung weiterer Informationen durch die Europäische Union soll der Verbraucher die Möglichkeit erhalten eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen. 

Dies wird dazu führen - das zeigen  Erfahrungen aus der Kennzeichnung von weißer Ware - dass sich die Produkte auf dem Markt stetig und sehr schnell verbessern. Dadurch leisten Energiekennzeichnungen einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der negativen Umwelteinflüsse Lärm und CO2. 

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ist ein bundesweit tätiger Umwelt-, Naturschutz- und Verbraucherschutzverband und hat unter anderem zum Ziel, die Verbraucherberatung sowie den Umweltschutz zu fördern. Einer unserer derzeitigen Schwerpunkte im Arbeitsfeld des umweltbezogenen Verbraucherschutzes ist die Kontrolle der Einhaltung bestehender bzw. zukünftiger Verordnungen zur Produkt- und Verbraucherkennzeichnung bei Reifen.