Energieverbrauchskennzeichnung und Werbung für energieeffiziente Haushaltsgeräte
Rund ein Drittel des Stroms, der in privaten Haushalten in Deutschland verbraucht wird, ist auf die Nutzung von Kühlschrank, Waschmaschine, Backofen & Co. zurückzuführen.

- Pixelio.de
Hier liegt ein enormes Einsparpotential, da sich selbst nagelneue Geräte im Energieverbrauch teilweise erheblich unterscheiden. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) sieht deshalb die Steigerung der Energieeffizienz beim Endenergieverbrauch in privaten Haushalten als ein zentrales Aufgabenfeld im Rahmen des Klimaschutzes an. Notwendig zur Steigerung der Energieeffizienz in diesem Bereich sind zum einen attraktive Angebote von Herstellern und Händlern für effiziente Haushaltsgeräte. Notwendig zum anderen ist das Bewusstsein der Verbraucher, mit dem Kauf beispielsweise eines Kühlschranks der Energieeffizienzklasse A++ einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten – bei gleichzeitig nachhaltiger Entlastung des Geldbeutels.
Skala von A+++ (= niedriger Energieverbrauch) bis G (= hoher Energieverbrauch)
Nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) sowie der zugrunde liegenden EU-Richtlinie „über Energieetiketten für größere Haushaltsgeräte“ (92/57/EWG) müssen größere Haushaltselektrogeräte, d.h. Kühl- und Gefriergeräte und deren Kombinationen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockner, Geschirrspülmaschinen, Elektrobacköfen und Raumklimageräte nach einem standardisierten Messverfahren einer Energieeffizienzklasse auf einer Skala von A+++ (= niedriger Energieverbrauch) bis G (= hoher Energieverbrauch) zugeordnet werden.
Angaben zum Stromverbrauch und anderen Ressourcen
Die Gerätehersteller sind verpflichtet, den Händlern für jedes Gerät einen Datenstreifen mitzuliefern. Dieser Datenstreifen ist auf ein farbiges Grundetikett (kostenlos erhältlich unter www.eu-label.de) aufzukleben, und die Händler müssen sodann die in ihren Läden ausgestellten Geräte mit dem entsprechend zusammengesetzten Energielabel (siehe Abbildung) versehen. Aus dem Energielabel ergeben sich anschaulich die jeweilige Energieeffizienzklasse sowie weitere Angaben zum Strom- und Wasserverbrauch. Das Energielabel muss für den Kunden stets deutlich sichtbar an Vorder- oder Oberseite der kennzeichnungspflichtigen Geräte angebracht sein.
Energieverbrauch als Teil der Kaufentscheidung
Die transparente Information des Verbrauchers ist eine entscheidende Voraussetzung für erfolgreichen Klimaschutz. Ein Gerät mit niedrigen Anschaffungskosten kann langfristig teurer abschneiden als das Konkurrenzmodell zum höheren Preis: Es birgt unter Umständen hohe Betriebskosten über die gesamte Geräte-Lebensdauer!
Die EnVKV gilt seit November 1997, sie wurde seitdem schrittweise um einzelne Gerätegruppen erweitert. Mit der Kennzeichnung soll der potenzielle Käufer automatisch und übersichtlich über den Energieverbrauch eines Gerätes informiert werden. Der Energieverbrauch und damit die Stromkosten über die gesamte Lebensdauer eines Gerätes sollen ebenso Teil der Kaufentscheidung werden wie der Anschaffungspreis. Denn Elektrohaushaltsgeräte sind Anschaffungen für eine lange Zeit. So beträgt die durchschnittliche Nutzungsdauer beispielsweise eines Kühlschranks 10 bis 15 Jahre. Bei vielen angebotenen Geräten sind die Betriebskosten während ihrer Lebensdauer deutlich höher als ihr Kaufpreis. Umso wichtiger ist es, dass die Geräte möglichst niedrige Betriebskosten verursachen. Das schont den Geldbeutel dauerhaft und entlastet Umwelt und Klima.
Energiesparende Geräte sind langfristig günstiger
Effiziente Geräte sparen während ihrer Nutzungsdauer mehr an Strom- und Wasserkosten ein, als sie beim Kauf teurer sind. So brauchen Kühlgeräte der Klasse „A+“ ca. 25 Prozent weniger Energie als vergleichbare Geräte der Kategorie „A“. Das bedeutet pro Jahr erheblich weniger Betriebskosten gegenüber einem „A“-Modell. Kühlgeräte der Klasse „A++“ sparen gegenüber entsprechenden „A“-Geräten sogar knapp die Hälfte an Energie. In der Anschaffung etwas teurere, dafür aber energieeffizientere Geräte machen sich also schnell bezahlt. Bereits nach wenigen Jahren haben sich „A+“ und „A++“-Kühlgeräte amortisiert. Bezogen auf die Nutzungsdauer von 10 bis 15 Jahren kühlen sie dauerhaft billiger als weniger sparsame Geräte.
Ein Vergleich der konkreten Energiekosten macht das enorme Einsparpotential sichtbar, das sich allein beim Neukauf einer Kühl-Gefrierkombination erzielen lässt – umso mehr bei Berücksichtigung der durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren. Rechnet man dies auf die im Haushalt üblichen Geräte hoch (Kühlgefriergeräte, Backöfen, Spülmaschinen, Waschmaschinen und Wäschetrockner), vervielfacht sich das Einsparpotential.
| Neugerät Effizienzklasse A++ | 200 kWh | 44,- Euro | 660,- Euro |
| Einsparpotentiale beim Kauf effizienter Haushaltsgeräte | |||
| Kühl-Gefrierkombination (ca. 200 l Kühl- + 90 l Gefrierteil) | Stromverbrauch pro Jahr | Stromkosten pro Jahr (22 Cent/kWh) | Stromkosten bei 15 Jahren Nutzung |
| Neugerät Effizienzklasse A | 350 kWh | 77,- Euro | 1155,- Euro |
Quellen Stromverbrauch + Nutzungsdauer: www.ecotopten.de „Environmental and economic evaluation of the accelerated replacement of domestic appliances” (beides Öko-Institut);
„Wie viel Strom benötigen meine Haushalts- und Bürogeräte?“ (Elektrizitätswerke Schönau).
Umsetzungsdefizite und fehlende staatliche Kontrollen
Auch nach mehr als zehn Jahren seit Inkrafttreten der Verordnung stellen wir bei Testbesuchen immer noch erhebliche Defizite bei der Umsetzung der Kennzeichnung fest (siehe Tabelle). Die den Geräten mitgelieferten Etiketten und Datenstreifen sind oft falsch oder gar nicht an den Geräten angebracht. Betroffen sind vor allem in den Sommermonaten angebotene Raumklimageräte in Bau- und Elektromärkten sowie Einbaugeräte in Küchenstudios und Möbelhäusern.
Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Einbaugeräte
Gerade bei Anbietern von Einbauküchen ist es noch wenig bekannt, dass auch die darin integrierten Elektrogeräte mit den Energieeffizienz-Etiketten versehen werden müssen - und zwar deutlich sichtbar an der Außenseite der Geräte. Dies wurde mehrfach durch Gerichte bestätigt, zuletzt im August 2010 durch das Kammergericht Berlin nach einem zwei Jahre andauernden Musterverfahren gegen eine der größten Möbelhausketten Deutschlands.
Das Kammergericht bestätigte die Auffassung der DUH, dass Haushaltsgeräte auch dann der Kennzeichnungspflicht unterliegen, wenn sie in Küchenmöbel integriert sind. Das Gericht widersprach somit der Auffassung der Möbelhauskette, dass ein potentieller Käufer von Küchenmöbeln seine Kaufentscheidung nur unter den Gesichtspunkten Design, Gestaltung, Verarbeitung und Qualität der Möbelstücke träfe. „Einer derart reduzierten Betrachtung sollen die Informationspflichten in der EnVKV jedoch entgegensteuern. Der Entscheidungsprozess des Käufers soll in die Richtung gelenkt werden, dass er neben vorgenannten Kriterien auch den Energieverbrauch der Haushaltsgeräte berücksichtigt. [..] Der Standpunkt der Beklagten, es reiche aus, wenn der Verbraucher Informationen über den Energieverbrauch der Geräte nach dem Öffnen der Tür im Geräteinneren finde, entspricht nicht der Entscheidung des Gesetzgebers“, so das Kammergericht Berlin. Dies gelte selbst dann, wenn die Position einzelner Haushaltsgeräte innerhalb einer Einbauküche äußerlich nicht erkennbar sei. Der Endverbraucher gehe aufgrund der allgemeinen Praxis der Küchenanbieter davon aus, dass Haushaltsgeräte in ausgestellten Einbauküchen vorhanden sind.
Fehlende staatliche Kontrollen
Verantwortlich für die Durchsetzung und Überwachung der Kennzeichnungspflicht sind die Bundesländer. Doch obwohl die EnVKV bereits im Jahr 1998 in Kraft getreten ist, haben noch immer nicht alle Bundesländer Vollzugsbehörden benannt. Dies zeigen wiederholte Anfragen der DUH bei den verantwortlichen Länderministerien, zuletzt im August 2010. Demnach führen lediglich zwei Bundesländer Kontrollen in nennenswertem Umfang durch, nur in Rheinland-Pfalz wurden bei festgestellten Verstößen auch Sanktionen verhängt.
Die Bundesregierung hat jedoch eine eigenwillige Interpretation von Gesetzesvollzug. Sie redet sich interessanterweise damit heraus, dass die Überwachung ja deshalb funktioniere, weil die DUH die Umsetzung überprüfe. Nichtregierungsorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe verfügen jedoch weder über die personelle noch über die finanzielle Ausstattung, um flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland den korrekten Vollzug der EnVKV zu kontrollieren. Dies ist und bleibt Aufgabe des Staates. Die DUH wird die verantwortlichen Ministerien deshalb weiterhin an ihre gesetzlichen Pflichten zur Durchsetzung und Überwachung von Verbraucherschutzrechten erinnern.
Pressemitteilungen
- 23.01.2012 - DUH Service-Check zu Bauschaumdosen und Energiesparlampen: Kundeninformation oft mangelhaft
- 18.01.2012 - Michael Spielmann folgt Rainer Baake als Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe
- 17.01.2012 - Mietrechtsänderung: Bundesregierung droht erneut Chancen für mehr Klimaschutz zu verspielen
- 21.12.2011 - Die große Transformation erfordert mehr politische Steuerung und Ressourceneffizienz
- 20.12.2011 - Jetzt erschienen: Umweltmagazin zeo2 – Sieben Milliarden Menschen und eine Erde




