2010 bringt weniger Stand-By Verbrauch
Für neue Haushalts- und Bürogeräte gilt seit Januar 2010 eine neue EU-Verordnung: Sie müssen im Bereitschafts (Stand By)- und Auszustand deutlich weniger Strom verbrauchen als alte Modelle

- Steckerleiste mit Schalter (Foto: pixelio.de)
Seit Januar 2010 dürfen neu in den Verkehr gebrachte Haushalts- und Bürogeräte im Standby und im Aus-Zustand deutlich weniger Strom verbrauchen, als sie es bisher getan haben. Die meisten in Europa verkauften elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräte benötigen auch dann noch Strom, wenn sie scheinbar aus sind. Laut der EU-Kommission lag dieser Stand-By Verbrauch allein im Jahr 2005 bei 47 TWh, was beinahe dem Stromverbrauch Portugals entspricht (46 TWh in 2004). Ziel der Verordnung ist es, die CO2-Emissionen durch unnötige Energieverluste zu reduzieren und technische Lösungen zur Senkung des Stromverbrauchs von Geräten im Bereitschafts- und Aus-Zustand am Markt zu befördern. So sollen bis 2020 rund 35 TWh jährlich eingespart werden.
Die neue Verordnung erfasst Haushaltsgeräte, Spielzeuge und Geräte der Unterhaltungselektronik ebenso wie Computer und Notebooks für den privaten Einsatz. Nicht erfasst sind Computer und Notebooks für den geschäftlichen Einsatz.
Leider lässt der Gesetzgeber den Herstellern und Händlern viel Zeit zur Umsetzung, so heißt „in Verkehr bringen“ nicht, die Geräte dem Endverbraucher im Elektrofachgeschäft zum Kauf anzubieten, es bedeutet vielmehr das „erstmalige Bereitstellen eines Geräts im Europäischen Wirtschaftsraum“. Im Klartext heißt das, dass erst die in 2010 in Europa auf den Markt gebrachten neuen Modelle unter diese Verordnung fallen. Fragen Sie deshalb den Fachhändler Ihres Vertrauens gezielt nach den neuen, stromsparenden Modellen.
Die CE-Kennzeichnung macht leider nicht offensichtlich, zu welcher Gerätegeneration ein Gerät gehört. Die neuen Geräte erhalten ebenso wie die alten Modelle die sog. CE-Kennzeichnung. Diese Kennzeichnung besagt jedoch nicht mehr, als dass das Modell zum Zeitpunkt seiner Markteinführung den damals gültigen EU-Richtlinien entsprach.
| Anforderungen für den Stromverbrauch von neuen Geräten | |
| Stromverbrauch im Aus-Zustand: | Die Leistungsaufnahme des Geräts darf 1,00 W nicht überschreiten |
| Stromverbrauch im Bereitschaftszustand: | Reaktivierungsfunktion mit Anzeige darf 1,00 W nicht überschreiten |
| Erweiterter Reaktivierungszustand darf 2,00 W nicht überschreiten |
Stromspartipps für Umwelt und Geldbeutel
- Geräte, die nicht gebraucht werden, vollständig vom Netz trennen, dazu entweder den Stecker ziehen, oder eine abschaltbare Steckerleiste verwenden.
- Gerät nur dann einschalten, wenn es auch gebraucht wird.
- Netzteile von Handys und anderen Geräten nach dem Aufladen aus der Steckdose ziehen, denn diese Umwandler fressen Strom, auch wenn kein Mobiltelefon dranhängt.
- Mit einem Strom-Messgerät finden Sie die „stillen Stromfresser“ – suchen sie gezielt nach energiehungrigen Geräten und schalten sie diese soweit als möglich ab.
- Fragen Sie bei der Anschaffung neuer Geräte gezielt nach stromsparenden Modellen, die sowohl im Stand-By-Zustand als auch im Betrieb sparsam sind.
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