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Grundlage der PKW-EnVKV

Angesichts der Bedeutung des Betriebs von Personenkraftwagen als Emissionsquelle hat die Europäische Kommission eine gemeinschaftliche Strategie zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs und damit zur Minderung der CO2-Emissionen von PKW vorgeschlagen.

Die EU hatte im Kyoto-Protokoll dem Rahmenübereinkommen zugestimmt, ihre Emissionen einer Gruppe von Treibhausgasen im Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber dem Stand von 1990 um 8% zu vermindern. Die EU-Richtlinie über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue PKW – umgesetzt in deutsches Recht mit der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) soll hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Ziel der PKW-EnVKV

Die Verordnung verfolgt das Ziel, den Verbraucher vor dem Kauf oder Leasing eines neuen Personenkraftwagens besser als bisher über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen des Fahrzeugs zu informieren, um auf diese Weise seine Entscheidung zugunsten des Erwerbs eines sparsameren Fahrzeugs zu beeinflussen. Die im gegenwärtigen Werbematerial der Hersteller vorhandenen Informationen reichen zumeist nicht aus. Sie sollen durch die in der Verordnung vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen ergänzt werden.

Der Verbraucher kann bereits durch seine Entscheidung für den Kauf eines möglichst einergieeffzienten Personenkraftwagens einen nachhaltigen Beitrag zu sparsamer und rationeller Energieverwendung und damit zum Umweltschutz leisten.

Ähnliche Fahrzeuge oder Fahrzeuge desselben Typs können sehr unterschiedliche Verbrauchswerte aufweisen, die dem Verbraucher oft nicht geläufig sind. Hier soll mit gezielten Informationen angesetzt werden, von denen ein deutlicher Einfluss auf das Wirken der Marktkräfte erwartet wird. Die Notwendigkeit, dem Verbraucher künftig rechtzeitig vor Vertragsabschluss zweckdienliche und vergleichbare Informationen über den spezifischen Kraftstoffverbrauch und die spezifischen CO2-Emissionen in bestimmter Form zur Verfügung zu stellen, erhöht die Bedeutung dieser Informationen für die Kaufentscheidung.

Die PKW-EnVKV schafft damit auch für die Automobilhersteller weitere Anreize zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs der von ihnen hergestellten Fahrzeuge. Die Verordnung verbessert darüber hinaus die Wettbewerbsbedingungen für diejenigen Hersteller, die schon heute der Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge eine besondere Bedeutung beimessen.

(aus: Drucksache 143/4 v. 18.02.04)

 

Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionsangaben in Werbeschriften

Hersteller und Händler, die Werbeschriften erstellen, haben sicherzustellen, dass in den Werbeschriften Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen gemacht werden. Dies gilt auch für Werbung im Internet (§5 PKW-EnVKV).

Dabei spielt es eine bedeutende Rolle, wie groß die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionsangaben gemacht werden. In Anlage 4 zu § 5 PKW-EnVKV heißt es, dass die Pflichtangaben „auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein (dürfen) als der Hauptteil der Werbebotschaft".

Vielfach werden die Pflichtangaben schier unleserlich am unteren Bildrand der Anzeige angebracht und erfüllen somit nicht den Zweck der Verordnung. Zahlreiche Gerichte haben hier die Rechtsauffassung der DUH unterstützt und teilten mit, dass das unleserliche Anbringen der Verbrauchsangaben erkennen läßt, dass auf die Kenntnisnahme durch den potentiellen Kaufinteressenten kein Wert gelegt wurde.

 

 

Auch "Luxus-Spaßautos" müssen gekennzeichnet sein

Foto: Thomas Max Müller / Pixelio.de

In einem wegweisenden Urteil entschied der Bundesgerichtshof im Februar 2010, dass die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungspflicht auch für „Luxus-Spaßautos“ der Premiumklasse gilt. Der BGH hat damit unmissverständlich klar gestellt, dass die Hersteller und Händler von Limousinen und schweren Sportwagen rechtlich nicht besser gestellt werden als die Produzenten von Klein- und Mittelklassewagen. Ein lex Lamborghini und Bentley gibt es nicht.     Mehr Infos

 

 

Redaktionell unabhängige Werbeschrift?

Nach einem über eineinhalb Jahre andauernden Rechtsstreit entschied das Oberlandesgericht Stuttgart Ende September 2010 höchstrichterlich, dass das von Porsche Deutschland herausgegebene „Christophorus-Magazin“ eine Werbeschrift im Sinne der PKW-EnVKV sei, da es der Förderung des Absatzes von Porsche-Modellen diene. Der Sportwagenhersteller Porsche muss seine potenziellen Kunden auch dann über den horrenden Spritdurst und die daraus resultierenden enormen Treibhausgasemissionen seiner Luxuslimousinen informieren, wenn er diese in Werbeschriften anpreist, die sich als journalistische Beiträge tarnen.

Der schwäbische Sportwagen-Hersteller vertrat die Auffassung, dass es sich bei der Hochglanz-Broschüre um eine redaktionell unabhängige Zeitschrift handele, in der von unabhängigen, von jeglichem wirtschaftlichen Interesse befreite Journalisten über die neuesten hochpreisigen, PS-starken und CO2-emissionsintensiven Porsche-Modelle berichteten. Entgegen mehrmaliger Zusagen seitens des Stuttgarter Autobauers, zukünftig die Verbrauchs- und Klimagasangaben korrekt vorzunehmen, gehen die Verstöße weiter. Zwischenzeitlich hat die DUH vier weitere Verstöße von Porsche gegen die Verbraucherschutzverordnung Pkw-EnVKV entdeckt und abgemahnt.

 

Wiederholte Verstöße der Porsche AG

Foto: o.g. / Pixelio.de

DUH reicht erneut Klage beim Landgericht Stuttgart gegen die Porsche AG wegen wiederholter Verstöße gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ein.     Mehr Infos

 

 

 

 

 

 

Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionsangaben am Verkaufsort

Neuer Hinweis ab 1. Dezember 2011

Wer einen neuen PKW ausstellt oder zum Kauf oder Leasing anbietet, hat dafür Sorge zu tragen

  • Dass ein Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und gegebenenfalls den Stromverbrauch am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe gut sichtbar angebracht wird. Hierbei legte der Gesetzgeber genau fest, wie dieser Hinweis auszusehen hat und legte ein Layout fest, von dem nicht abgewichen werden darf. Ziel dieser exakten Festlegung ist es, dem Verbraucher optimale Vergleichsmöglichkeiten zu den umweltrelevanten Eigenschaften eines PKW zur Verfügung zu stellen. Ab 1. Dezember 2011 enthält der Hinweis auch die CO2-Effizienzklasse des Pkw-Modells auf einer Farbskala von A+ (effizient) bis G (ineffizient). Das neue Label (siehe Abb. rechts) enthält nun auch Angaben zu den jährlichen Kosten für Kraftstoff und Kfz-Steuer bei einer Laufleistung von 20.000 Kilometern.
  • Dass ein Aushang am Verkaufsort deutlich sichtbar angebracht wird, der die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte aller neuer Pkw-Modelle enthält, die am Verkaufsort ausgestellt oder zum Verkauf angeboten werden. Auch hier der Gesetzgeber weitere Rahmendetails wie z.B. die Größe des Aushangs genau festgelegt. Sobald der Aushang aktualisiert wird, muss er zusätzlich die CO2-Effizienzklassen der Pkw-Modelle aufführen.
  • Dass der „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch“ unverzüglich und unentgeltlich auf Anfrage ausgehändigt wird. Dieser Leitfaden wird jährlich aktualisiert und enthält eine Auflistung aller Modelle, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung angeboten werden.

Testbesuche

Seit September 2009 führt die DUH Stichprobenkontrollen in Autohäusern durch und stellt dabei erhebliche Defizite bei der Kennzeichnung nach der Pkw-EnVKV fest.

Die Kollegen wurden mit Protokollbögen und Digitalkamera ausgestattet und dokumentierten ihre in den Unternehmen gemachten Beobachtungen auf Papier und fotografisch. Mit den Beweisen konfrontiert, anerkannten die meisten der von uns angesprochenen Unternehmen unsere Forderung nach Unterlassung und unterzeichneten eine entsprechende Unterlassungserklärung, in der sie sich dazu verpflichteten, die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zukünftig einzuhalten. Leider gab es auch hier Uneinsichtige, bei denen Klageverfahren eingeleitet wurden.

 

 

Geschönte Spritverbräuche der Autobauer

Foto: A. Morlok

Mancher Autokäufer wundert sich über den Spritverbrauch seines Pkw: Der Neuwagen verbraucht deutlich mehr Kraftstoff als vom Hersteller angegeben. Der Grund dafür sind kreative Messmethoden der Hersteller.   Mehr Infos