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Grundlage der PKW-EnVKV

Angesichts der Bedeutung des Betriebs von Personenkraftwagen als Emissionsquelle hat die Europäische Kommission eine gemeinschaftliche Strategie zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs und damit zur Monderung der CO2-Emissionen von PKW vorgeschlagen.

Auch Sportwagen wie dieser Lamborghini müssen gekennzeichnet werden (Foto: Pixelio.de)

Die EU hatte im Kyoto-Protokoll dem Rahmenübereinkommen zugestimmt, ihre Emissionen einer Gruppe von Treibhausgasen im Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber dem Stand von 1990 um 8% zu vermindern. Die EU-Richtlinie über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue PKW – umgesetzt in deutsches Recht mit der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) soll hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Ziel der PKW-EnVKV

Die Verordnung verfolgt das Ziel, den Verbraucher vor dem Kauf oder Leasing eines neuen Personenkraftwagens besser als bisher über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen des Fahrzeugs zu informieren, um auf diese Weise seine Entscheidung zugunsten des Erwerbs eines sparsameren Fahrzeugs zu beeinflussen. Die im gegenwärtigen Werbematerial der Hersteller vorhandenen Informationen reichen zumeist nicht aus. Sie sollen durch die in der Verordnung vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen ergänzt werden.

Der Verbraucher kann bereits durch seine Entscheidung für den Kauf eines möglichst einergieeffzienten Personenkraftwagens einen nachhaltigen Beitrag zu sparsamer und rationeller Energieverwendung und damit zum Umweltschutz leisten.

Ähnliche Fahrzeuge oder Fahrzeuge desselben Typs können sehr unterschiedliche Verbrauchswerte aufweisen, die dem Verbraucher oft nicht geläufig sind. Hier soll mit gezielten Informationen angesetzt werden, von denen ein deutlicher Einfluss auf das Wirken der Marktkräfte erwartet wird. Die Notwendigkeit, dem Verbraucher künftig rechtzeitig vor Vertragsabschluss zweckdienliche und vergleichbare Informationen über den spezifischen Kraftstoffverbrauch und die spezifischen CO2-Emssionen in bestimmter Form zur Verfügung zu stellen, erhöht die Bedeutung dieser Informationen für die Kaufentscheidung.

Die PKW-EnVKV schafft damit auch für die Automobilhersteller weitere Anreize zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs der von ihnen hergestellten Fahrzeuge. Die Verordnung verbessert darüber hinaus die Wettbewerbsbedingungen für diejenigen Hersteller, die schon heute der Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge eine besondere Bedeutung beimessen.

(aus: Drucksache 143/4 v. 18.02.04)

Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionsangaben in Werbeschriften

Hersteller und Händler, die Werbeschriften erstellen, haben sicherzustellen, dass in den Werbeschriften Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen gemacht werden. Dies gilt auch für Werbung im Internet (§5 PKW-EnVKV).

Dabei spielt es eine bedeutende Rolle, wie groß die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionsangaben gemacht werden. In Anlage 4 zu § 5 PKW-EnVKV heißt es, dass die Pflichtangaben „auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein (dürfen) als der Hauptteil der Werbebotschaft.

Vielfach werden die Pflichtangaben schier unleserlich am unteren Bildrand der Anzeige angebracht und erfüllen somit nicht den Zweck der Verordnung. Zahlreiche Gerichte haben hier die Rechtsauffassung der DUH unterstützt und teilten mit, dass das unleserliche Anbringen der Verbrauchsangaben erkennen läßt, dass auf die Kenntnisnahme durch den potentiellen Kaufinteressenten kein Wert gelegt wurde.

Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionsangaben am Verkaufsort

Wer einen neuen PKW ausstellt oder zum Kauf oder Leasing anbietet, hat dafür Sorge zu tragen

  • Dass ein Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen am oder im Fahrzeug gut sichtbar angebracht wird. Hierbei legte der Gesetzgeber genau fest, wie dieser Hinweis auszusehen hat und legte ein Layout fest, von dem nicht abgewichen werden darf. Ziel dieser exaktenn Festlegung ist es, dem Verbraucher optimale Vergleichsmöglichkeiten zu den umweltrelevanten Eigenschaften eines PKW zur Verfügung zu stellen (s. Abb. rechts).
  • Dass ein Aushang am Verkaufsort deutlich sichtbar angebracht wird, der die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte aller Modelle enthält, die am Verkaufsort zum Verkauf angeboten werden. Auch hier der Gesetzgeber weitere Rahmendetails wie z.B. die Größe des Aushangs genau festgelegt.
  • Dass der „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen“ unverzüglich und unentgeltlich auf Anfrage ausgehändigt wird. Dieser Leitfaden wird jährlich aktualisiert und enthält eine Auflistung aller Modelle, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung angeboten werden.