Vorsicht vor Pfandbetrügereien!

- Unbepfandete Coca Cola Dosen aus dem Handel (Quelle: DUH)
Kioske, Fast-Food-Läden, Imbissbuden und insbesondere auf Kleinverkaufsstellen spezialisierte Lebensmittel-Logistiker in Berlin und anderen Großstädten Deutschlands verstoßen gezielt gegen die Verpackungsverordnung, hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) bei Testkäufen von Getränkedosen festgestellt. Auf den im Rahmen der Testkäufe erworbenen Getränkedosen fehlte sowohl das Pfand-Logo als auch jeglicher Hinweis auf die Pfandpflicht. Damit verschaffen sich die Händler einen Wettbewerbs-vorteil gegenüber den Unternehmen, die ihre Getränke ordnungsgemäß bepfanden. Die meisten der bei den Testkäufen erstandenen pfandfrei verkauften Getränkedosen stammen von der Coca Cola Company. Die Deutsche Umwelthilfe hatte in den vergangenen Jahren Coca Cola bereits mehrfach auf den Missstand hingewiesen, dass sogar in Deutschland abgefüllte, angeblich für den Export produzierte Dosengetränke über Kioske und Imbissbuden verkauft werden.
Viele Verbraucher kaufen Getränkedosen unter der Voraussetzung, dass diese für ein hochwertiges Recycling wieder zurückgeben werden können. Entsprechend oft stehen Sie vor Pfandrückgabe-automaten und müssen erstaunt feststellen, dass die Dosen nicht zurückzugeben sind. Auf den Dosen fehlt das sogenannte DPG-Logo, so dass sie nicht als bepfandete Getränkeverpackungen identifiziert werden können. Also achten Sie beim Kauf von Getränkedosen auf das Logo der Deutschen Pfandsystem GmbH. Dieses Logo garantiert Ihnen eine unproblematische Rückgabe der Dosen.
Als besonders dreist erweisen sich Imbissbudenbesitzer die von Ihren Kunden ein Pfand verlangen und Ihnen Dosen ohne das DPG-Logo verkaufen. Da viele Verbraucher das DPG-Logo nicht kennen, fallen Sie leicht auf diesen Trick herein. Der Verbraucher bleibt auf seiner Dose sitzen und der Verkäufer freut sich über die gewonnenen Fünfundzwanzig Cent Pfand. Dasselbe gilt für Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen.
Problematischer Internethandel

- Einweg-Verpackungen mit dem DPG-Logo können bundesweit problemlos abgegeben werden
Viele Lebensmittelhändler vertreiben inzwischen Ihre Produkte über das Internet. Dazu zählen auch Bierprodukte, Wasser, Limonaden und andere Erfrischungsgetränke. Oft handelt es sich um ausländische Produkte, wie z.B. das beliebte Root-Beer, Cherry Coke oder Canada Dry. Wie die Deutsche Umwelthilfe nach zahlreichen Internet-Testkäufen feststellte, ist es Gang und Gäbe vom Kunden das einheitliche Einweg-Pfand von 25 Cent pro Dose zu kassieren und Ihm anschließend Dosen ohne DPG-Logo zu liefern, welche im Handel nicht zurück gegeben werden können. Viele Internethändler generieren so hohe Geldsummen, betrügen Verbraucher und schaden der Umwelt.
Einige Internethändler weisen in Ihren Geschäftsbedingungen darauf hin, dass der Kunde die Dosen, mit einem wie auch immer gearteten Lieferservice auf eigene Kosten, an die Firmen zurückschicken könne. Diese Praxis ist nicht nur hinsichtlich der Verbraucherfreundlichkeit völlig indiskutabel, sondern stellt einen Verstoss gegen die Verpackungsver-ordnung dar. Jede in Deutschland in Verkehr gebrachte pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackung muss mit einem Pfandlogo gekennzeichnet sein, dass es dem Verbraucher ermöglicht seine Verpackung bundesweit problemlos gegen die Rückerstattung des Pfandbetrages zurückzugeben. Dies bedeutet auch, dass sich der Händler an einem bundesweit tätigen Rücknahmesystem beteiligen muss. Werden Dosen ohne ein offiziell lizensiertes Pfandlogo versendet, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und belegt die fehlende Teilnahme des Anbieters an einem bundesweit tätigen Rücknahmesystem. Deshalb sind Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verpflichtet unbepfandete Dosen an den Lieferanten per Post zurückzuschicken, um das Pfandgeld wieder zu bekommen. Um sich Ärger zu ersparen achten Sie genau auf die Hinweise zur Pfandregelung des Internetanbieters und bestellen Sie Ihre Produkte nur bei seriösen Firmen.
Falls Sie negative Erfahrungen gemacht haben sollten können Sie uns dies über das Kontaktformular gerne mitteilen. Als eingetragener Verbraucherschutzverband können wir gegen Pfandverstöße tätig werden, benötigen jedoch genaue Angaben. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir bei anonymen Meldungen nicht gegen einzelne Anbieter vorgehen können.
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