
- (Bild: GesaD/pixelio)
Rechtliche Schritte
Über die bereits im Bau befindlichen Kohlekraftwerke dürfen keine weiteren Kraftwerke mehr genehmigt werden!
Lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite zum Genehmigungsrecht.
Die Länder können zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vorschreiben, dass fossile Kraftwerke nur mit dem weniger schädlichen Brennstoff Gas betrieben werden dürfen.
Welche Möglichkeiten es im Rahmen des Landesraumordnungsrecht gibt, lesen sie hier.
- Städte und Gemeinden haben durchaus Möglichkeiten, den Neubau von Kohlekraftwerken auf ihrem Gebiet zu verhindern.
Wie sie verhindert werden können, das lesen Sie auf unserer Seite zum Bauplanungsrecht.
- Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände haben vielfältige Möglichkeiten sich in die Zulassungsverfahren einzumischen. Mit einem Leitfaden speziell für Bürgerinitiativen bietet die DUH Orientierungshilfen bei der juristischen Gegenwehr gegen neue Kohlekraftwerke.
Pressemittelungen
- 09.09.2010 - Deutsche Umwelthilfe ergreift rechtliche Schritte für einen Baustopp von Stuttgart 21 wegen Verstoß gegen Luftreinhalteauflagen
- 07.09.2010 - Druckchemikalien in Lebensmitteln: Ministerin Aigner hat ein Herz für die Industrie
- 06.09.2010 - Kennzeichnung von Getränkeverpackungen: Mehrweg-Allianz fordert uneingeschränkte Umsetzung des Koalitionsvertrags
- 06.09.2010 - Laufzeitverlängerung: Bundesregierung gelingt Durchbruch nach vorgestern
- 02.09.2010 - AKW-Debatte: Die Schlachten von vorgestern beenden



