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Kennzeichnung von Einweg-Getränkeverpackungen

Unterschied: Einweg - Mehrweg (Foto: DUH)

Einwegflaschen sind für viele Verbraucher nicht von umweltfreundlichen Mehrwegflaschen zu unterscheiden: Sie sind aus den gleichen Materialien, besitzen ähnliche Formen und kosten beide Pfand. Knapp die Hälfte der deutschen Verbraucher weiß sechs Jahre nach Einführung des Einwegpfandes immer noch nicht, dass es neben den Mehrwegflaschen auch Einwegverpackungen mit Pfand gibt.

Unbekanntes DPG-Symbol

Nach der derzeitigen Rechtslage müssen die Getränkehersteller die Einweg-Getränkeverpackungen als „pfandpflichtig“ kennzeichen. Wenn auf einer Einwegflasche die Bezeichnung „Pfandflasche“ steht, erhält der Verbraucher dann keinerlei Information darüber, ob es sich um Einweg oder Mehrweg handelt. Vielfach sind bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen nur mit dem DPG-Logo gekennzeichnet, obwohl den meisten Verbrauchern dieses Symbol unbekannt ist.

Einweg beim Namen benennen

Um die Verwechslungen zwischen Mehrweg- und Einweg-Getränkeverpackungen für Verbraucher gering zu halten, ist eine deutlichere und rechtlich bindende Verbraucher-Kennzeichnung dringend erforderlich. Einwegverpackungen sollten zusätzlich zum einheitlichen Einweglogo (DPG-Logo) mit dem Wort „Einweg“ und Mehrwegverpackungen zusätzlich zu einem einheitlichen Mehrweglogo mit dem Wort „Mehrweg“ gekennzeichnet sein.
Alle bepfandeten Getränkeverpackungen (Einweg und Mehrweg) sollten zusätzlich mit der Angabe „Pfand“ gefolgt von der Höhe des Pfandsatzes in Cent oder Euro gekennzeichnet werden. Die Mindestgröße sollte sowohl für die Bildmarke als auch für den Schriftzug festgelegt werden.

Schlechte oder falsche Kennzeichnungsbeispiele für bepfandete Einweggetränkeverpackungen können in dem unten aufgeführten Link als PDF-Dokument herunter geladen werden.

Downloads

100121_Schlechte_Einwegkennzeichnung_210110.pdf

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